Kontaktverbot: Vier Personen im Auto erlaubt?

Darf ich aufgrund der aktuellen Lage mit meiner Freundin, Schwester und dessen Freund gemeinsam Auto fahren?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    1. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ich aufgrund der …
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktverbot: Vier Personen im Auto erlaubt? [#185847]
Datum
2. Mai 2020 14:42
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ich aufgrund der aktuellen Lage mit meiner Freundin, Schwester und dessen Freund gemeinsam Auto fahren? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185847 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt keine Unterscheidung zwischen privaten Fahrge…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Betreff
AW: Mit der Bitte um Übernahme Kontaktverbot: Vier Personen im Auto erlaubt? [#185847]
Datum
4. Mai 2020 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt keine Unterscheidung zwischen privaten Fahrgemeinschaften zur Arbeit und privaten Fahrgemeinschaften zu einem privaten Zweck. Es gilt immer: Die geltenden Regelungen sehen keine Beschränkung auf eine Besetzung mit maximal 2 Personen pro PKW vor. Soweit möglich, ist aber ein Abstand von 1,5 m zum Fahrzeugführer sowie zwischen den beförderten Personen untereinander einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um in einer Wohnung zusammenlebende Personen. Ist dies nicht möglich, ist zumindest der entsprechend der Fahrzeuggröße jeweils größtmögliche Abstand einzuhalten. Weitere Informationen finden sie auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Mit freundlichen Grüßen