Kontaktverfolgung

- die Anzahl der im Rahmen der Corona-Kontaktperson-Ermittlungen erfolgten Abfragen (sowohl analog als auch digital) in Gastronomiebetrieben, bei Veranstaltungen o.Ä. (explizit nicht die Nachverfolgung in Schulen)
- die Anzahl der im Anschluss kontaktierten Kontaktpersonen
- die Anzahl der daraufhin positiv auf Covid-19 getesteten Personen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktverfolgung [#227309]
Datum
24. August 2021 14:01
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der im Rahmen der Corona-Kontaktperson-Ermittlungen erfolgten Abfragen (sowohl analog als auch digital) in Gastronomiebetrieben, bei Veranstaltungen o.Ä. (explizit nicht die Nachverfolgung in Schulen) - die Anzahl der im Anschluss kontaktierten Kontaktpersonen - die Anzahl der daraufhin positiv auf Covid-19 getesteten Personen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227309/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren per Email vom 24.08.2021 gestellten Antrag nach dem Informations…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Antw: Kontaktverfolgung [#227309]
Datum
24. September 2021 07:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren per Email vom 24.08.2021 gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (Anfragenr: 227309) übersende ich Ihnen den als Anlage beigefügten Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen