kontaminierte Sand und Feinstaub neben Donau Regensburg gelagert

eine Erlaubnis warum die Schifffahrtsbehörde << Adresse entfernt >> oder die des Bundes ( wer ist zuständig ?) neben dem Stauwehr Pfaffensteiner Brücke / Juniper Stromwerke kontaminierten Sand lagern darf. Bzw wer dazu den Auftrag gegeben hat und was das bezwecken soll, ausser dass man den Gehweg und Fahrradweg sowie die Umgebung der Wohnsiedlung, den Kinderspielplatz mit Feinstaub und Mikropartikel versorgt ?
Besonders im Frühjahr 2018 war es extrem, weil starker Wind den Staub den Läufern und Radlern direkt in die Augen wehte.
Es gab Berichte, dass teils der Staub sofortigen starken Reizusten auflöste, als jemand vorbei joggte.
Die Person hatte dann noch 3 Tage Beschwerden.

Ausgebaggertes Donausediment mit Quecksilber und anderen Schwermetallen / schadhaltigen Mikropartikeln muss entsorgt werden und hat da nichts verloren !

Weiterhin wurde der Haufen von Kindern schon als Spielplatz genutzt.

Hätte die Stadt Verantwortungsbewusstsein, hätte man auch die vom Hochwasser überschwemmten Badestrände kontrollieren müssen.
Denn auch dort werden diverse Substanzen angeschwemmt . Für Kinder ist das auch ein Sandspielplatz im Sommer ! Bitte holen sie das innerhalb 14 Tagen nach und senden ein Ergebniss hier an diese Anfrage online.
Bitte auch die Badestrände Oberer Wöhrd und Unterer Wöhrd kontrollieren.

Die Verordnung die Stadt << Adresse entfernt >> sagt , dass Plätze und Wege staubfrei gehalten werden müssen.
Dieser Verordnung kommt die Stadt mangelhaft hinterher.
Ist ja auch klar, weil das macht Arbeit und selbst stellt man sich ja keine Strafe.

Hinweis: Die Anfrage wurde auch an das Umweltbundesamt gesendet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Erlaubnis w…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
kontaminierte Sand und Feinstaub neben Donau << Adresse entfernt >> gelagert [#58088]
Datum
16. Februar 2019 00:27
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Erlaubnis warum die Schifffahrtsbehörde << Adresse entfernt >> oder die des Bundes ( wer ist zuständig ?) neben dem Stauwehr Pfaffensteiner Brücke / Juniper Stromwerke kontaminierten Sand lagern darf. Bzw wer dazu den Auftrag gegeben hat und was das bezwecken soll, ausser dass man den Gehweg und Fahrradweg sowie die Umgebung der Wohnsiedlung, den Kinderspielplatz mit Feinstaub und Mikropartikel versorgt ? Besonders im Frühjahr 2018 war es extrem, weil starker Wind den Staub den Läufern und Radlern direkt in die Augen wehte. Es gab Berichte, dass teils der Staub sofortigen starken Reizusten auflöste, als jemand vorbei joggte. Die Person hatte dann noch 3 Tage Beschwerden. Ausgebaggertes Donausediment mit Quecksilber und anderen Schwermetallen / schadhaltigen Mikropartikeln muss entsorgt werden und hat da nichts verloren ! Weiterhin wurde der Haufen von Kindern schon als Spielplatz genutzt. Hätte die Stadt Verantwortungsbewusstsein, hätte man auch die vom Hochwasser überschwemmten Badestrände kontrollieren müssen. Denn auch dort werden diverse Substanzen angeschwemmt . Für Kinder ist das auch ein Sandspielplatz im Sommer ! Bitte holen sie das innerhalb 14 Tagen nach und senden ein Ergebniss hier an diese Anfrage online. Bitte auch die Badestrände Oberer Wöhrd und Unterer Wöhrd kontrollieren. Die Verordnung die Stadt << Adresse entfernt >> sagt , dass Plätze und Wege staubfrei gehalten werden müssen. Dieser Verordnung kommt die Stadt mangelhaft hinterher. Ist ja auch klar, weil das macht Arbeit und selbst stellt man sich ja keine Strafe. Hinweis: Die Anfrage wurde auch an das Umweltbundesamt gesendet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Februar 2019 00:27
Status
Anfrage abgeschlossen

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Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg
Az.: 999.01/0001-8 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 16.02.2019 antworte ich wie …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg
Betreff
WG: kontaminierte Sand und Feinstaub neben Donau << Adresse entfernt >> gelagert
Datum
11. März 2019 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 999.01/0001-8 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 16.02.2019 antworte ich wie folgt: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) << Adresse entfernt >> ist zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraße Donau und deren Anlagen. Hierzu gehört auch die Bootsgasse (Borstenfischpass) und die Bootsschleuse << Adresse entfernt >>. Es finden regelmäßig Peilungen statt, um festzustellen ob Einschränkungen in der Fahrrinne und des Wasserabflusses bestehen. Einschränkungen, auch im Unterwasser der Bootsgasse und der Bootsschleuse << Adresse entfernt >> müssen beseitigt werden. Dies erfolgt in der Regel mittels Baggergerät von der Wasserseite aus. Aufgrund der niedrigen Wasserstände war dies im Frühjahr und Sommer 2018 nicht möglich. Das Material wurde daher von der Landseite her entnommen und an der Böschung unterhalb der Bootsschleuse zwischengelagert. Zu der Thematik auf die von Ihnen als Badestrand bezeichneten Flächen am „Oberen und Unteren Wöhrd“: Es handelt sich bei diesen Flächen nicht um Badestrände. Diese Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, vertreten durch das WSA << Adresse entfernt >>. Diese Flächen hat das WSA << Adresse entfernt >> zur Nutzung für verschiedene Zwecke (Ökologische Aufwertung, Errichtung von flachen Kiesufern etc.) an die Stadt << Adresse entfernt >> abgegeben und ist durch Nutzungsvertrag geregelt. Über die Aufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes können Sie sich auch gerne auf der Internetseite www.gdws.wsv.bund.de<http://www.gdws.wsv.bund.de> informieren. Mit freundlichen Grüßen