Kontonummer
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat am 1.1.2013 die öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt.
Auf Internetseite rundfunkbeitrag.de sind aber nur private Kontonummern der Landesrundfunkanstalten angegeben, die für die Teilnahme der Landesrundfunkanstalten am Wirtschaftsleben ermöglichen und die auf der Grundlage des privaten Vertrags zwischen Landesrundfunkanstalten und der Banken eröffnet wurden - so wurde mir von einer Bank erklärt.
Diese Kontonummern für NRW sind folgende:
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
Kontonummer: 111 1111, Bankleitzahl: 300 500 00
IBAN: DE54 3005 0000 0001 1111 11, BIC: WELADEDDXXX
Postbank Köln
Kontonummer: 123 456 503, Bankleitzahl: 370 100 50
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03, BIC: PBNKDEFFXXX
Quelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html
Diese Kontonummern sind für die Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" ungeeignet, da sie auf der Grundlage des privaten Vertrags zwischen Landesrundfunkanstalten und der Banken eröffnet wurden und für Zahlungen des Rundfunkbeitrags nicht vorgesehen sind.
Man braucht für die Zahlung des Rundfunkbeitrags mindestens ein Konto, dass auf Basis des RBStV eröffnet wurde und speziell für den Empfang der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" errichtet wurde.
Bitte schicken Sie mir Informationen über dieses Konto. Das Bundesland NRW hat die öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt und sollte die Information über das Konto, das speziell für diese Abgabe vorgesehen ist und nach RBStV eröffnet wurde, kennen.
Information nicht vorhanden
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Datum26. November 2018
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28. Dezember 2018
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