Kontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Deshalb bitte ich sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie definieren Sie den Terminus "medizinische Kontraindikation" nach der Neufassung des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz? Wird beispielsweise eine Allergie gegen einen Bestandteil eines Impfstoffes (bei Kleinkindern: in der direkten Verwandschaft) als Kontraindikation anerkannt?
2. Wer ist berechtigt bzw. befugt, eine medizinische Kontraindikation zu bescheinigen? Welche Nachweise müssen bei einer Bescheinigung einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt werden?
3. Im Umkehrschluss, welche Indikationen müssen nach Ihren Erkenntnissen ausgeschlossen werden, damit eine Person nach Ihren Erkenntnissen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine direkten oder indirekten Schäden durch eine Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe erleidet?
4. Welche Nachweise müssen Personen erbringen, die aus individuellen Gründen, die nicht durch anerkannte medizinische Kontraindikationen abgedekt sind, Schäden durch eine Impfung befürchten und sich deshalb nicht impfen lassen wollen, damit ihnen keine Nachteile aus der Nicht-Teilnahme an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe erwachsen?
5. Wie verhält es sich, wenn religöse oder ethische Überzeugungen einer Impfung entgegenstehen? Schließlich können Impfstoffe u.a. menschliche DNA, Hühnereiweiß oder Gelatine enthalten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Dietmar Ferger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionss…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
Kontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz [#185221]
Datum
23. April 2020 18:32
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Deshalb bitte ich sie um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie definieren Sie den Terminus "medizinische Kontraindikation" nach der Neufassung des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz? Wird beispielsweise eine Allergie gegen einen Bestandteil eines Impfstoffes (bei Kleinkindern: in der direkten Verwandschaft) als Kontraindikation anerkannt? 2. Wer ist berechtigt bzw. befugt, eine medizinische Kontraindikation zu bescheinigen? Welche Nachweise müssen bei einer Bescheinigung einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt werden? 3. Im Umkehrschluss, welche Indikationen müssen nach Ihren Erkenntnissen ausgeschlossen werden, damit eine Person nach Ihren Erkenntnissen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine direkten oder indirekten Schäden durch eine Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe erleidet? 4. Welche Nachweise müssen Personen erbringen, die aus individuellen Gründen, die nicht durch anerkannte medizinische Kontraindikationen abgedekt sind, Schäden durch eine Impfung befürchten und sich deshalb nicht impfen lassen wollen, damit ihnen keine Nachteile aus der Nicht-Teilnahme an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe erwachsen? 5. Wie verhält es sich, wenn religöse oder ethische Überzeugungen einer Impfung entgegenstehen? Schließlich können Impfstoffe u.a. menschliche DNA, Hühnereiweiß oder Gelatine enthalten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietmar Ferger Anfragenr: 185221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185221 Postanschrift Dietmar Ferger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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