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Kontroll- oder Beratungsbericht DIMDI

Ihren Bericht über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation
und Information, wie erwähnt im Tätigkeitskeitsbericht zum Datenschutz 2017-2018, S. 130. (auch mit Bezug auf eine ältere Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-deutschen-institut-fur-medizinische-dokumentation-und-information-dimdi/)

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihren Bericht über …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontroll- oder Beratungsbericht DIMDI [#145945]
Datum
24. Mai 2019 13:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihren Bericht über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, wie erwähnt im Tätigkeitskeitsbericht zum Datenschutz 2017-2018, S. 130. (auch mit Bezug auf eine ältere Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-deutschen-institut-fur-medizinische-dokumentation-und-information-dimdi/) Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 15-780/003 II#0285 Der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 15-780/003 II#0285
Datum
4. Juni 2019 10:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
423,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-780/003 II#0285 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juli 2019 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
426,3 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten fü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)] # 15-780/003 II#0285
Datum
7. August 2019 13:29
Status
geschwärzt
477,3 KB
geschwärzt
732,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid - nach zwei erfolglosen Zustellversuchen nunmehr elektronisch. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, teilen Sie mir bitte eine zustellfähige Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
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