Kontroll- und Beratungsgespräche zum Thema Informationsfreiheit

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über die Kontroll- und Beratungsgespräche Ihrer Behörde zum Thema Informationsfreiheit seit 2015

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Ko…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontroll- und Beratungsgespräche zum Thema Informationsfreiheit [#32235]
Datum
24. Juli 2018 09:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Kontroll- und Beratungsgespräche Ihrer Behörde zum Thema Informationsfreiheit seit 2015 Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich "Kon…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich "Kontroll- und Beratungsgesprächen zur Informationsfreiheit seit 2015"
Datum
1. August 2018 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 01.08.2018 Gesch.Z.: 4.04.18.009 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich "Kontroll- und Beratungsgesprächen zur Informationsfreiheit seit 2015" Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.07.2018, die ich Ihnen hiermit gerne beantworten möchte. Beim LfDI werden nur schriftliche Vorgänge statistisch erfasst, unabhängig davon, ob es sich um ein Vermittlungsersuchen oder eine Beratung handelt. Sofern der LfDI bei einem Vermittlungsersuchen über den Fortgang des Verfahrens informiert werden möchte ("Kontrolle") und sich in diesem Zusammenhang schriftlich oder mündlich bei der transparenzpflichtigen Stelle erkundigt, wird dies nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des laufenden Vorgangs. Jeder schriftliche Vorgang wird einmalig erfasst, unabhängig von dem Umfang des Schriftverkehrs. Hinsichtlich der Beratungsgespräche ist festzustellen, dass mündliche Beratungsersuchen sowohl von Antragstellerinnen und Antragstellern als auch von Behörden häufig zu einem schriftlichen Vorgang führen, so dass solche Vorgänge vom LfDI somit statistisch erfasst werden. Für den von Ihnen gewünschten Zeitraum lassen sich folgende Vorgangszahlen bezüglich der Vermittlungs- und Beratungsarbeit des LfDI verzeichnen: 2015: 109 2016: 104 2017: 144 2018: 90 (Stand 27.07.2018) Im Jahr 2018 wurde erstmalig zwischen Vermittlung und Beratung unterschieden. Ich kann Ihnen daher mitteilen, dass es in diesem Jahr bisher 63 Vermittlungen und 27 Beratungen gab. Aus meiner Beratungstätigkeit kann ich Ihnen erfahrungsgemäß mitteilen, dass sich die Anrufe aufgrund von Beratungen auf im Schnitt 2-3 die Woche belaufen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich des Landestransparenzgesetzes haben, stehe ich Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen