Kontroll- und Beratungsgespräche zum Thema Informationsfreiheit

Antrag nach dem BremIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über die Kontroll- und Beratungsgespräche Ihrer Behörde zum Thema Informationsfreiheit seit 2015

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
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An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontroll- und Beratungsgespräche zum Thema Informationsfreiheit [#32274]
Datum
24. Juli 2018 16:11
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Kontroll- und Beratungsgespräche Ihrer Behörde zum Thema Informationsfreiheit seit 2015 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage müssen wir leider mitteilen, dass zu deren Beantwortung keine Informatione…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Kontroll- und Beratungsgespräche zum Thema Informationsfreiheit [#32274] - Ihre Anfrage vom 24. Juli 2018
Datum
1. August 2018 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage müssen wir leider mitteilen, dass zu deren Beantwortung keine Informationen vorliegen, da Kontroll- und Beratungsgespräche nicht gesondert erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen