Kontrollbericht: Bundesamt für Strahlenschutz

-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI beim Bundesamt für Strahlenschutz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den Bericht zum…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht: Bundesamt für Strahlenschutz [#29599]
Datum
8. Mai 2018 12:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI beim Bundesamt für Strahlenschutz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-508/036#0107 …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kontrollbericht: Bundesamt für Strahlenschutz [#29599]
Datum
14. Mai 2018 15:44
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-508/036#0107 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Bericht beinhaltet personenbezogene Daten. Um Ihren Antrag fristgerecht bearbeiten zu können, wäre ich dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie hinsichtlich der Daten der Dritten mit einer Schwärzung einverstanden sind. Ein Verfahren nach § 8 IFG wäre dann entbehrlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Referat 21 Aktenzeichen: 21-508/036#0107 Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin hinsichtlich der Daten der…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kontrollbericht: Bundesamt für Strahlenschutz [#29599]
Datum
14. Mai 2018 15:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Referat 21 Aktenzeichen: 21-508/036#0107 Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin hinsichtlich der Daten der Dritten mit einer Schwärzung einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-508/036#0107 …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kontrollbericht: Bundesamt für Strahlenschutz [#29599]
Datum
17. Mai 2018 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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417,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-508/036#0107 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Dokumente erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen