Kontrollbericht: Bundeskriminalamt im Juni 2016

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im Juni 2016 im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einen Kontrollbesuch beim BKA durchgeführt; es wurden Produkte für die informations-technische Überwachung geprüft.

Bitte senden Sie mir die Dokumentation zu diesem Besuch zu (Kontrollbericht, Nicht-VS).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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Matthias Gliwka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesbeauft…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
Kontrollbericht: Bundeskriminalamt im Juni 2016 [#29105]
Datum
22. April 2018 18:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im Juni 2016 im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einen Kontrollbesuch beim BKA durchgeführt; es wurden Produkte für die informations-technische Überwachung geprüft. Bitte senden Sie mir die Dokumentation zu diesem Besuch zu (Kontrollbericht, Nicht-VS).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Gliwka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka
Matthias Gliwka
Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell liegt mir noch keine Eingangsbestätigung vor. Können Sie mir diese noch zu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
AW: Kontrollbericht: Bundeskriminalamt im Juni 2016 [#29105]
Datum
16. Mai 2018 09:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell liegt mir noch keine Eingangsbestätigung vor. Können Sie mir diese noch zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka Anfragenr: 29105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: 22-642 II#1350 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: AW: Kontrollbericht: Bundeskriminalamt im Juni 2016 [#29105]
Datum
17. Mai 2018 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: 22-642 II#1350 Sehr geehrter Herr Gliwka, Ihr IFG-Antrag vom 22. April 2018 ist hier eingegangen und bearbeitet. Der Bescheid hierzu ist am 16. Mai 2018 per Post versandt worden. Mit freundlichen Grüßen