Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Berlin

1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Berlin.

<< Adresse entfernt >>. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch:

https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/

https://glm.io/142961?m

Vielen Dank im Voraus

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Berlin [#1798<< Adresse entfernt >>1]
Datum
9. Februar 2020 16:50
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Kontrollberichte der Jahre << Adresse entfernt >>019, << Adresse entfernt >>018 und << Adresse entfernt >>017 der Polizei in Berlin. << Adresse entfernt >>. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch: https://netzpolitik.org/<< Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>0/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/ https://glm.io/14<< Adresse entfernt >>961?m Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz << Adresse entfernt >> VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1798<< Adresse entfernt >>1 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/1798<< Adresse entfernt >>1/upload/5a650e9d3<< Adresse entfernt >>e916d858<< Adresse entfernt >>cea17f8<< Adresse entfernt >>67f45<< Adresse entfernt >>f8c<< Adresse entfernt >>a5f/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 9. Februar << Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>0 Sehr geehrteAntr…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Februar << Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>0
Datum
11. Februar 2020 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre o. g. Anfrage. Im Hinblick auf Ziff. 1 gehen wir davon aus, dass Sie Kontrollberichte meinen, die unsere Behörde ggf. im Zusammenhang mit dem in Ziff. << Adresse entfernt >> beschriebenen Thema erstellt hat. Sollten Sie ein anderes Thema meinen, zu dem Sie durch uns erstellte Kontrollberichte betreffend die Polizei in Berlin vermuten, bitten wir Sie, das Thema so genau wie möglich zu umschreiben. Ich weise darauf hin, dass die Offenlegung von Informationen nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig ist; die Höchstgebühr beträgt 500 €. Da wir einen Gebührenbescheid an Sie ordnungsgemäß zustellen müssten, benötigen wir dafür Ihre vollständige Postanschrift. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne diese Angaben Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten werden. Das IFG und Einzelheiten zu den Gebühren können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Das VIG ist hier nicht anwendbar, weil es sich bei den angefragten Informationen nicht um Verbraucherinformationen handelt (vgl. § 1 VIG). Mit freundlichen Grüßen