Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern.

2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch:

https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/

https://glm.io/142961?m

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Mecklenburg-Vorpommern [#179836]
Datum
9. Februar 2020 17:23
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. 2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch: https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/ https://glm.io/142961?m Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179836 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Mecklenburg-Vorpommern [#179836]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Mecklenburg-Vorpommern [#179836]
Datum
9. Februar 2020 17:24
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,9 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG M-V ist hier eingegangen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mit…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Mecklenburg-Vorpommern [#179836]
Datum
13. Februar 2020 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG M-V ist hier eingegangen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu 1. Spezielle Kontrollberichte der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern existieren nicht. Ich darf Sie aber auf unsere Beiträge in den Tätigkeitsberichten unter www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/taetigkeitsberichte/ hinweisen. Im Tätigkeitsbericht von 2018 finden Sie Beiträge unter dem Gliederungszeichen 9.1 Überschrift: Polizei/Ordnungswesen,S.43 bis 45; im Tätigkeitsbericht von 2016/2017 unter 6.2,Polizei/Ordnungswesen S. 56 bis 57.Der Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2019 liegt noch nicht vor. Zu 2. Zur Zeit sind beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 16 Bußgeldverfahren gegen Polizisten wegen unberechtigter Zugriffe auf Informationssysteme anhängig. Wir gehen jedem Hinweis auf unberechtigte Zugriffe nach. Von uns werden im Rahmen der Bußgeldverfahren die Auswertungen der Zugriffsprotokolle von der Polizei angefordert. Die Polizei macht von sich aus turnusmäßig Stichprobenkontrollen nach dem Zufallsprinzip. Das ist aus unserer Sicht grundsätzlich ausreichend. Mit freundlichen Grüßen