Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Niedersachsen

1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Niedersachsen .

2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch:

https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/

https://glm.io/142961?m

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Kontrollbericht…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Niedersachsen [#179838]
Datum
9. Februar 2020 17:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Niedersachsen . 2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch: https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/ https://glm.io/142961?m Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179838 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
<http://www.lfd.niedersachsen.de/> Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bes…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Niedersachsen [#179838]
Datum
9. Februar 2020 17:32
Status
Warte auf Antwort
<http://www.lfd.niedersachsen.de/> Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Wir werden Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen anschließend ggf. eine Rückmeldung zukommen lassen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten, aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO. Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung. Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutzerklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-und-artikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon: +49 511 120-4500 Telefax: +49 511 120-4599 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><https://deref-gmx.net/mail/client/doCiWhm8H0k/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Flfd9502.lfd.niedersachsen.de%2Fowa%2Fpoststelle%40lfd.niedersachsen.de%2Fredir.aspx%3FC%3DZkOegJoXM7pQRnu-WFX3Ffusf9N78PvrZk2eTcB7DyyRIrRua-bVCA..%26URL%3Dmailto%253apoststelle%2540lfd.niedersachsen.de>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Bescheid zur Übersendung der Kontrollberichte der Jahre 2017, 2018 und 2019 der niedersächsischen Landespolizei ei…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Niedersachsen [#179838]
Datum
19. Februar 2020 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid zur Übersendung der Kontrollberichte der Jahre 2017, 2018 und 2019 der niedersächsischen Landespolizei einschließlich einer Beschreibung, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken besteht; hier: Ihr Antrag nach dem NUIG / UIG / VIG vom 09.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 09.02.2020 möchte ich mich zunächst bedanken. Die Kontrollberichte der Jahre 2017, 2018 und 2019 der niedersächsischen Landespolizei einschließlich einer Beschreibung, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigten Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu schützen, die nach Ihrer Ansicht von der niedersächsischen Landespolizei vorgehalten werden, beinhalten keine Umweltinformationen gemäß § 2 Absatz 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Aus diesem Grund steht Ihnen eine Auskunft aus diesen Berichten gemäß § 3 Absatz 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) nicht zu. Auch der Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist gemäß § 1 VIG nicht eröffnet. Somit steht Ihnen gemäß § 2 Absatz 1 VIG auch hier kein Auskunftsrecht zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Sehr geehrteAntragsteller/in nunmehr betrachte ich Ihr Schreiben als eine Eingabe an die Landesbeauftragte für de…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW2: Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Niedersachsen [#179838]
Datum
19. Februar 2020 09:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nunmehr betrachte ich Ihr Schreiben als eine Eingabe an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Nds.). Es hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 mehrere datenschutzrechtliche Prüfungen in einzelnen elektronischen Verarbeitungen der Landespolizei Niedersachsen durch mich als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gegeben. Die Ergebnisse meiner Prüfungen haben ich in meinen Tätigkeitsberichten veröffentlicht. Einen Zugriff auf die Tätigkeitsberichte erhalten Sie über mein Internetangebot (www.lfd.niedersachsen.de). Die Einzelprüfungen haben nicht ergeben, dass keine ausreichende Zugriffskontrolle in den geprüften Anwendungen besteht. Weitere Auskünfte kann ich Ihnen nur erteilen, wenn Sie sich als Betroffener einer polizeilichen Verarbeitung in Niedersachsen erklären können. Mit freundlichen Grüßen