Kontrollbericht: Fa. Bitmark GmbH

-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI bei der Fa. Bitmark GmbH

Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den Bericht zum…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht: Fa. Bitmark GmbH [#29845]
Datum
16. Mai 2018 22:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI bei der Fa. Bitmark GmbH Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
13-371 II#0516 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kontrollbericht: Fa. Bitmark GmbH [#29845]
Datum
28. Mai 2018 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
13-371 II#0516 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail 16. Mai 2018. Auf die anliegende Antwort der BfDI weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
13-360 II#0914 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Kontrollbericht: Fa. Bitmark GmbH [#29845]
Datum
28. Mai 2018 07:56
Status
13-360 II#0914 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail 16. Mai 2018. Auf die anliegende Antwort der BfDI weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen