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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht Restaurant Gusticus, Raststätte Lichtendorf Süd

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Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna !              ! Gesundheit und Verbraucherschutz Per E-Mail: Veterinärwesen und foodwatch e.V.                                                                   Lebensmittelüberwachung Herrn                                                                            Auskunft Brunnenstraße 181 10119 Berlin ___ Amtliche Lebensmittelüberwachung;                                                28.11.2018 Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihr Antrag vom 22.11.2018 Sehr geehrter Herr                 , o Ihr o.a. Antrag ist mir gemäß § 6 des Gesetzes zur Verbesserung der gesund- heitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) weitergeleitet worden. Bezugnehmend auf die in Ihrem Antrag gestellten Fragen, teile ich Ihnen mit, dass das Restaurant „Gusticus“ auf der Raststätte Lichtendorf Süd (Lichtendorfer Öffnungszeiten Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr Straße 138, 58239 Schwerte) am 17.02.2016 und am 10.10.2017 durch Voll- Fr         08.00 - 12.30 Uhr zugskräfte meiner Dienststelle im Rahmen einer planmäßigen Routinekontrolle      und nach Vereinbarung auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert wurde. Dienstgebäude Hierbei konnten bei beiden Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt wer-     Platanenallee 16 den.                                                                             59425 Unna 1.OG, Raum 117 ___   Gem. § 7 Abs. 1 VIG ist der beantragten Informationszugang kostenfrei.           Bus und Bahn Servicezentrale fahrtwind Fon 01806 504030 Mit freundlichen Grüßen (20 Ct./Anruf im Festnetz, Im Auftrag                                                                       max. 60 Ct./Anruf mobil) www.fahrtwind-online.de gez. Zentrale Verbindungen Fon 02303 27-0 Fax 02303 27-1399 post@kreis-unna.de www.kreis-unna.de Bankverbindung Sparkasse UnnaKamen IBAN: DE69 4435 0060 0000 0075 00 BIC: WELADED1UNN Auskunft nach dem VIG foodwatch.docx
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LANDKREIS PEINE

Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen
und Lebensmittelüberwachung

Hopfenstraße 4 e 31224 Peine
Telefon (Sammelnr.): 05171/401-0

E-Mail: lebensmittel.tiere@landkreis-peine de
Landkreis Peine e Postfach 1360 « 31203 Peine Internet: www.landkreis-peine.de

per Postzustellungsurkunde Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8 30-12.00, Mo.-Mi 13 30-15.00, Do. 13.30-17.00 Uhr

Foodwatch e.V Auch außerhalb der angeführten Sprechzeiten stehen wir Ihnen gern nach
Z—— vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.

z.H. Herrn Beratungsgespräche und amtstierärztliche Sprechstunden gern nach

Brunnenstraße 181

vorheri
10119 Berlin

  
       
 

   

 
 

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Datum
li /22.11.2018 15.01.2019

Amtliche Lebensmittelüberwachung;
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) per E-Mail vom 22.11.2018

Sehr geehrter Herr |
sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Antrag ergeht folgender Bescheid:
1. Ihrem per E-Mail vom 22.11.2018 gestellten Antrag auf Informationsgewährung nach

(Verbraucherinformationsgesetz — VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.10.2012 (BGBl. 1 S. 2.166, 2.725), das durch Artikel 2 Abs. 34 des Gesetzes vom
07.08.2013 (BGBi. 1 S. 3.154) geändert worden ist, gebe ich statt.

2. Eine Informationserteilung erfolgt gemäß 8 5 Abs. 4 des VIG, wenn diese Entschei-
dung dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben worden ist und
diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbeheifen eingeräumt
worden ist.

Daher wird die Informationserteilung 14 Tage nach der Bekanntgabe gegenüber dem
betroffenen Lebensmittelunternehmer erfolgen.

3. Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben.

Begründung:

Sie haben bei mir am 22.11.2018 per E-Mail die Auskunft nach 8 2 Abs. 1 VIG zu folgenden
Fragen beantragt:

Konten der Kreiskasse:
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine: IBAN: DE85 2595 0130 0075 0002 40, BIC: NOLADE21HIK
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg: IBAN: DE23 2699 1066 7420 0480 00, BIC: GENODEF1WOB
Gläubiger-ID: DE41Z2200000209721
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1. „Wann haben die beiden letzten amtlichen Lebensmittelkontrollen im Restaurant
„Gusticus“ auf der Tank- und Rastanlage Zweidorfer Holz-Nord (38176 Wendeburg)
stattgefunden?“

2. „Kam es bei einer oder beiden der unter 1. genannten Kontrollen zu
Beanstandungen, beispielsweise durch unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderen
geltenden Hygienevorschriften? Falls ja, beantrage ich nach $ 2 Abs. 1 VIG die
Übermittlung des entsprechenden vollständigen Kontrollberichts bzw. der
entsprechenden vollständigen Kontrollberichte.“

3. „Bei wie vielen der unter 2. genannten Beanstandungen wurde die Öffentlichkeit
informiert? Welche sonstigen Maßnahmen wurden bei den unter 2. genannten
Beanstandungen ergriffen?“

Für die Beantragung von Auskünften nach dem \/!G bestehen keine Formvorschriften, so
dass die von Ihnen gewählte Form des Antrags per E-Mail zulässig ist.

Nach 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu
allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellten,
nicht zulässigen Abweichungen oder Anforderungen

a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes,

b) aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen,

c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der
Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie
Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben
a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind.

Der Anspruch besteht, soweit nicht nach $ 2 Abs. 1 Satz 2 VIG Ausschluss- oder Beschrän-
kungsgründe nach $ 3 VIG vorliegen.

Gemäß $ 5 Abs. 2 VIG ist ein Antrag nach dem VIG im Regelfall innerhalb von einem Monat
zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Der
Betreiber des Restaurants „Gusticus“ ist als von Ihrem Antrag betroffener Lebensmittel-
unternehmer beteiligter Dritter.

Dem betroffenen Lebensmittelunternehmer ist von mir nach 8 28 Abs. 1 des Verwaltungs-
verfahrensgesetzes Gelegenheit gegeben worden, zu Ihrem Antrag Stellung zu nehmen, so
dass sich hieraus eventuell Ausschluss- oder Beschränkungsgründe hätten ergeben können.

Eine Stellungnahme des Betreibers ist nicht eingegangen. Daher habe ich nach Aktenlage
entschieden.

In dem nach dem VIG relevanten Zeitraum wurden von mir zwei Kontrollen durchgeführt.
Sie haben gemäß $& 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG einen Anspruch auf die im Zusammenhang mit
diesen Kontrollen vorliegenden Informationen, soweit diese sich mit Ihrer Fragestellung
decken.

Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach $ 3 VIG sind nicht erkennbar, so dass ich
Ihnen die beantragten Auskünfte auch vollständig erteilen kann.

Gemäß $ 5 Abs. 4 Satz 2 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die
Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein
ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der
Zeitraum nach Satz 2 soll 14 Tage nicht überschreiten.
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Die gewünschten Auskünfte werde ich Ihnen daher erst nach Ablauf von 14 Tagen nach
Bekanntgabe meiner Entscheidung gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer
erteilen. Die Bekanntgabe erfolgt mit gleicher Post wie dieser Bescheid.

Ich beabsichtige, Ihnen eine Kopie meines Kontrollberichtes zu der Kontrolle mit Verstößen
zu übersenden sowie die weiteren Fragen schriftlich zu beantworten.

Falls von Ihnen die Auskunftserteilung in anderer Form gewünscht wird, bitte ich ggf. um
Rückmeldung.

Nach 8 5 Abs. 2 des VIG sind Anträge zu bescheiden.

Da beim Landkreis Peine die Voraussetzungen für eine elektronische Bescheidübermittlung
derzeit nicht vorliegen, musste die Bescheidung Ihres Antrags in schriftlicher Form erfolgen.

Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben, da sich der Verwaltungsaufwand auf

einen Betrag unterhalb der in $ 7 Abs. 1 Satz 2 VIG genannten Grenze von 1.000,00 €
beläuft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Landkreis Peine, Burgstraße 1, 31224 Peine erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage
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