Kontrollbericht Schulcafeteria OHG Geesthacht e.V.

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schulcafeteria OHG Geesthacht e.V.
Neuer Krug 5, Geesthacht

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Elias Peeters
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann ha…
An Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Elias Peeters
Betreff
Kontrollbericht Schulcafeteria OHG Geesthacht e.V. [#103650]
Datum
3. April 2019 13:06
An
Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schulcafeteria OHG Geesthacht e.V. Neuer Krug 5, Geesthacht 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elias Peeters <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Elias Peeters << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elias Peeters
Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Peeters, Ihr Antrag auf Informationsgewährung zu der benannten Einrichtung ist hier eingegange…
Von
Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht Schulcafeteria OHG Geesthacht e.V. [#103650]
Datum
8. April 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Peeters, Ihr Antrag auf Informationsgewährung zu der benannten Einrichtung ist hier eingegangen und wird rechtlich geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Peeters, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Topf Secret-VIG-fragdenstaat, WG: Kontrollbericht Schulcafeteria OHG Geesthacht e.V. [#103650]
Datum
23. April 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Peeters, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen