Kontrollbericht zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
1001 Nacht Döner
Willy-Brandt-Platz 6
72764 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 15.11.2017
Verstoß:
Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal
Oberflächen TK-Truhe schadhaft und mangelhaft gereinigt

Maßnahme: mündliche Belehrung

Kontrolle am 07.02.2019
Verstoß:
Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Die Einrichtung und Ausrüstungsgegenstände waren verunreinigt
Schneideeinsätze (Gemüsehobel) mangelhaft gereinigt
Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Es fehlt eine hygienische Handwascheinrichtung bzw. die Vorhandene ist mangelhaft
Das vorhandene HWB ist zugestellt

Maßnahme: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen [#56022]
Datum
6. Februar 2019 17:13
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: 1001 Nacht Döner Willy-Brandt-Platz 6 72764 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 07.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das …
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 07.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihre Anträge dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem Name und Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns hierzu spätestens bis zum 08.03.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen [#56022] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilu…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen [#56022]
Datum
22. Februar 2019 19:51
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Auslegung meines Antrags ist korrekt. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund nehme ich meinen Widerspruch zur Datenweitergabe zurück und bitte Sie um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich die für mich relevanten Betriebe durch Einzelabfragen ab. Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, bitte ich um entsprechende Mitteilung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen [#56022] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen [#56022]
Datum
10. April 2019 19:55
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu 1001 Nacht Döner, Reutlingen“ vom 06.02.2019 (#56022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 T…
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft Kontrolle am 15.11.2017 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte,…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
16. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle am 15.11.2017 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Oberflächen TK-Truhe schadhaft und mangelhaft gereinigt Maßnahme: mündliche Belehrung Kontrolle am 07.02.2019 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Die Einrichtung und Ausrüstungsgegenstände waren verunreinigt Schneideeinsätze (Gemüsehobel) mangelhaft gereinigt Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Es fehlt eine hygienische Handwascheinrichtung bzw. die Vorhandene ist mangelhaft Das vorhandene HWB ist zugestellt Maßnahme: mündliche Belehrung