Kontrollbericht zu 1456 Arber, Rheinfelden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
1456 Arber
Karl-Fürstenberg-Straße 10
79618 Rheinfelden (Baden)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2022
  • Frist
    1. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu 1456 Arber, Rheinfelden [#264207]
Datum
27. November 2022 16:20
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: 1456 Arber Karl-Fürstenberg-Straße 10 79618 Rheinfelden (Baden) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264207/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.11.2022. Mit fre…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu 1456 Arber, Rheinfelden [#264207]
Datum
30. November 2022 10:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.11.2022. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationszugang vom 27.11.2022 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an Sie e…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
22. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationszugang vom 27.11.2022 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an Sie erfolgt schriftlich 14 Tage nach Zustellung des Bescheids an den betroffenen Betrieb. 3. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Informationsgewährung mit Bescheid vom 22.12.2022 haben wir Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformat…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung
Datum
9. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
mit Bescheid vom 22.12.2022 haben wir Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz stattgegeben und sicherten Ihnen die Übersendung der Informationen hinsichtlich der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen nach Eintreten der Bestandskraft zu. Beigefügt wird Ihnen daher nun auf den folgenden Seiten der beantragte Informationszugang gewährt. Hierbei ist anzumerken, dass die genannten Mängel behoben wurden. Die am 15.08.2022 stattgefundene Kontrolle war ohne Beanstandungen.