Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
A. Fröhle
Bakumer Straße 54
49393 Lohne

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

- Kontrolle am 06.03.2021 im Ergebnis mängelfrei
- Kontrolle am 20.11.2021: 2 Mängel/Abweichungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne [#216097]
Datum
20. März 2021 12:50
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: A. Fröhle Bakumer Straße 54 49393 Lohne 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne [#216097]
Datum
14. Mai 2021 13:07
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.2021 (#216097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne [#216097]
Datum
30. September 2021 16:45
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.2021 (#216097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 160 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 20.03.2021 wurde trotz Nac…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
30. September 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 20.03.2021 wurde trotz Nachfrage nicht beantwortet. Ich beantrage deshalb erneut die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: A. Fröhle Bakumer Straße 54 49393 Lohne 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
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Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
15. Oktober 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.2021 (#216097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 175 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontr…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
2. November 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne" vom 30.09.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
15. November 2021 14:58
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.2021 (#216097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne [#216097]
Datum
17. November 2021 08:30
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.2021 (#216097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 208 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Frage PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine An…
An Landkreis Vechta Details
Von
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Fax
Betreff
Frage
Datum
18. November 2021 15:05
An
Landkreis Vechta
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
248,6 KB
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine Anfrage „Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne“ vom 20.03.2021 (#216097) erhalten? Funktionieren deren E-Mail-Adresse und Faxnummer? Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung mit falschem Antragsdatum.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
369,7 KB
Eingangsbestätigung mit falschem Antragsdatum.
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid
geschwärzt
390,0 KB
Bescheid
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft: - Kontrolle am 06.03.2021 im Ergebnis mängelfrei - Kontrolle am 20.11.2021: 2 Mängel/Abweichungen
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
794,2 KB
Auskunft: - Kontrolle am 06.03.2021 im Ergebnis mängelfrei - Kontrolle am 20.11.2021: 2 Mängel/Abweichungen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu A. Fröhle, Lohne [#216097]
Datum
17. Januar 2022 16:28
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Anfrage Datenweitergabe DSGVO PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe DSGVO
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mit mit Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb A. Fröhle Bakumer Straße 54 49393 Lohne weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe DSGVO PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe DSGVO
Datum
9. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine DSGVO-Anfrage vom 16.03.2022 haben Sie nicht reagiert. Bitte senden Sie mir mit Verweis auf Art. 15 DSGVO endlich folgende Informationen zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb A. Fröhle Bakumer Straße 54 49393 Lohne weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde richtet sich gegen das Amt für Veterinärwesen und Lebe…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
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Briefpost
Betreff
Beschwerde
Datum
28. Juni 2022
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde richtet sich gegen das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (nachfolgend kurz als Behörde bezeichnet). Am 16.03.2022 bat ich die Behörde, mir mitzuteilen, ob meine Daten an den Betrieb A. Fröhle Bakumer Straße 54 49393 Lohne weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bat ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Auf meine DSGVO-Anfrage per Fax reagierte die Behörde nicht. Am 09.06.2022 habe ich die Behörde an meine Anfrage erinnert und diese erneut gestellt. Auch hierauf reagierte die Behörde nicht. Bitte weisen Sie die Behörde an, mir unverzüglich die angefragten Auskünfte zu erteilen. Im Anhang finden Sie meine Kommunikation mit der Behörde. Sie dürfen der Behörde meinen Namen mitteilen. Mit freundlichen Grüßen,

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Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Information über Datenweitergabe an den angefragten Betrieb.
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Information über Datenweitergabe an den angefragten Betrieb.