Kontrollbericht zu A Mai Lieferservice, Stelle

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
A Mai Lieferservice
Lüneburger Str. 28, Stelle

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu A Mai Lieferservice, Stelle [#38826]
Datum
14. Januar 2019 21:08
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: A Mai Lieferservice Lüneburger Str. 28, Stelle 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu A Mai Lieferservice, Stelle [#38826]; Ihr Zeichen: 39.1-Foodwatch2019-Antragsteller/in, Ihr Schreiben vom 18.01.2019 [#38826]
Datum
23. Februar 2019 00:56
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Meine Anfrage betrifft ALLE lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, also einschließlich der durchgeführten Routinekontrollen, Nachkontrollen und Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben und die da…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu A Mai Lieferservice, Stelle [#38826]; Ihr Zeichen: 39.1 VIG "FragDenStaat", Ihr Schreiben vom 25.02.2019 [#38826]
Datum
28. Februar 2019 00:17
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben und die darin enthaltene Mitteilung des Zwischenstandes bezüglich meiner Anfrage. Ihre Bedenken, dass sich bei den Anfragen zum VIG vereinzelt auch Personen befinden, die eine flasche Identität oder falsche Adresse angegeben haben, kann ich nachvollziehen. In meinem speziellen Fall sind solche Bedenken bzw. Zweifel meiner Identität unangebracht, weil mir ja bislang alle Ihre Schreiben von der Deutschen Post zugestellt wurden. Dies merken Sie auch daran, dass Ihre Schreiben nicht als unzustellbar zurückkamen und ich ja explizit auf Ihre Schreiben Bezug nehme. Ohne eine Zustellung Ihrer Schreiben an meine Person wäre dies nicht möglich gewesen. Somit ist das schutzwürdige Interesse des Betreiber Kontrolldaten über ihn nicht an fiktive Personen herausgegeben in meinem Fall gewahrt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,5 MB

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Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
a-mai-lieferservice-stelle_geschwaerzt.pdf
1,1 MB

Dokumente