Kontrollbericht zu Abbelen GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Abbelen GmbH
Tempelsweg 42
47918 Tönisvorst

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    20. Februar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Abbelen GmbH [#205821]
Datum
14. Dezember 2020 14:15
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Abbelen GmbH Tempelsweg 42 47918 Tönisvorst 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. …
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. Dezember 2020 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Es ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
20,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht per Post [#205821] Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre postalische Antwort vom …
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht per Post [#205821]
Datum
17. Dezember 2020 17:58
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre postalische Antwort vom 15.12.2020, muss ich einen Fehler meinerseits entschuldigen. Die richtige Anschrift des ursprünglich gemeinten Betriebes lautet: Abbelen GmbH Kempener Str. 22 D-47918 Tönisvorst Germany 1) Die in der ursprünglichen Anfrage erfragten Informationen sind insbesondere solche des §2 Abs. 1 Nr 7 VIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre neue Anfrage ist bei mir eingegan…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
18. Dezember 2020 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre neue Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Es ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Positiver Bescheid Sie haben hier am 18.12.2020 einen Antrag nach VIG gestellt zur Übermittlung der letzten beiden…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Positiver Bescheid
Datum
12. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sie haben hier am 18.12.2020 einen Antrag nach VIG gestellt zur Übermittlung der letzten beiden Kontrollberichte, falls es bei den Kontrollen Beanstandungen gegeben habe, betreffend Abbelen GmbH Kempener Str. 22 47918 Tönisvorst Nach § 1 VIG erhalten durch dieses Gesetz Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des LFGB (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird. § 2 Abs. 1 VIG definiert die Art der Informationen, auf die nach § 1 VIG ein Informationsanspruch besteht. Entscheidung: Im Rahmen der vg. Rechtsvorgaben ergeht hiermit die Entscheidung, Ihnen auf Ihren Antrag hin die nach dem Verbraucherinformationsgesetz relevanten Informationen zugänglich zu machen. Bevor ich die beantragte Auskunft erteile, ist gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG die Entscheidung über den Antrag dann nicht nur dem Antragsteller, sondern auch der oder dem Dritten bekanntzugeben. Der Informationszugang darf erst nach Bekanntgabe der Entscheidung und Einräumung eines ausreichenden Zeitraums zur Einlegung von Rechtsbehelfen, der 14 Tage nicht überschreiten soll, erfolgen (§ 5 Absatz 4S. 2 und 3 VIG). Mit gleichem Datum ist dem Betreiber eine Mitteilung über die Entscheidung zugesandt worden. Nach Ablauf der vg. Frist erhalten Sie dann Auskunft, sofern keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Diese erfolgt in Form eines Anschreibens und geht Ihnen per Post zu.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 11.01.2021 - Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 [#205821] Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 S…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 11.01.2021 - Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 [#205821]
Datum
23. Januar 2021 14:51
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.01.2021. Mit einer Bekanntgabe meines Namens und meiner Anschrift an das Unternehmen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG) erkläre ich mich hiermit einverstanden. Darüber hinaus beantrage ich hiermit vorläufig die Herausgabe des entsprechenden Antrages/der Stellungnahme des Unternehmens nach § 29 VwVfG, hilfsweise IFG/UIG/VIG, an mich - Sollte Ihnen noch keine Stellungnahme des Unternehmens vorliegen, so bitte ich Sie, mir die Stellungnahme zukommen zu lassen, sobald Ihnen diese vorliegt. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 11.01.2021 - Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 [#205821] Sehr << Anrede >> mein…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 11.01.2021 - Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 [#205821]
Datum
20. Februar 2021 17:13
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Abbelen GmbH“ vom 14.12.2020 (#205821) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: AW: Ihre Nachricht vom 11.01.2021 - Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 [#205821] Sehr Antragsteller/in Ihre Anf…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: AW: Ihre Nachricht vom 11.01.2021 - Aktenzeichen: 39/3 - VIE-0280300 [#205821]
Datum
22. Februar 2021 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde von hier mit Schreiben vom 01.02.2021 auf dem Postwege beantwortet. Eine Durchschrift geht Ihnen auf diesem Wege erneut zu. Mit freundlichen Grüßen