Kontrollbericht zu ACTIVcatering für Kinder GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
ACTIVcatering für Kinder GmbH
Theodor-Heuss-Allee 108
60486 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Milka Glettler
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
Milka Glettler
Betreff
Kontrollbericht zu ACTIVcatering für Kinder GmbH [#211364]
Datum
6. Februar 2021 22:41
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: ACTIVcatering für Kinder GmbH Theodor-Heuss-Allee 108 60486 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Milka Glettler Anfragenr: 211364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211364/ Postanschrift Milka Glettler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Milka Glettler
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte Frau Glettler, Ihre Anfrage vom 06.02.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu ACTIVcatering für Kinder GmbH [#211364]
Datum
8. Februar 2021 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Glettler, Ihre Anfrage vom 06.02.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte Frau Glettler, mit unserer Eingangsbestätigung vom 08.02.2021 baten wir um Mitteilung Ihrer vollstän…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu ACTIVcatering für Kinder GmbH [#211364]
Datum
3. März 2021 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Glettler, mit unserer Eingangsbestätigung vom 08.02.2021 baten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift. Eine Rückmeldung Ihrerseits blieb bisher aus. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Außerdem werden Sie im Laufe des Verfahrens postalisch einen Grundbescheid von uns erhalten und somit ist die Nennung Ihrer vollständigen Anschrift notwendig. Wir bitten daher erneut um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift bis zum 17.03.2021. Anderenfalls kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden und das Verfahren wird eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
Milka Glettler
Sehr << Anrede >> Meine Vollständige Postanschrift lautet : 60489 Frankfurt am Main << Adresse …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
Milka Glettler
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu ACTIVcatering für Kinder GmbH [#211364]
Datum
19. März 2021 11:26
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine Vollständige Postanschrift lautet : 60489 Frankfurt am Main << Adresse entfernt >> 18 Mit freundlichen Grüßen Milka Glettler Anfragenr: 211364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211364/ Postanschrift Milka Glettler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte Frau Glettler, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 06.02.2021 teilen wir Ihnen abschließend mit, dass…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu ACTIVcatering für Kinder GmbH [#211364], Az. 32.61 - 30 a VIG 18/21 Mes
Datum
14. April 2021 11:28
Status
Sehr geehrte Frau Glettler, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 06.02.2021 teilen wir Ihnen abschließend mit, dass der angefragte Betrieb zum 30.06.2020 abgemeldet wurde und entsprechend keinerlei Informationen übermittelt werden können. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen