Kontrollbericht zu Adamz, Bremen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Adamz
Pappelstraße
28199 Bremen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

1. Anfrage mittels TopfSecret gestellt. (eMail)
2. Empfangsbestätigung erhalten. (eMail)
3. Empfangsbestätigung mit Verweis auf mögliche Kosten ab einem Verwaltungsaufwand von über 1.000 € mit der Möglichkeit zum Rückzug des Antrages erhalten. (Briefpost)
4. Hinweis auf verlängerte Bearbeitungszeit erhalten. (Briefpost)
5. Bekundung zur Stattgabe und Nichtgebrauch des beteiligenden Dritten der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme, mit Hinweis zum zwischenzeitlichen Inhaberwechsel erhalten. (Briefpost)
6. Letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen/ Kontrollberichte mit Hinweis zum zwischenzeitlichen Inhaberwechsel erhalten. (Briefpost)

Kontrollberichte:
24.11.2015 - Durch Inhaberwechsel dem aktuellen Inhaber nicht zuschreibbar. (Stand 06.2020)
09.01.2018 - Durch Inhaberwechsel dem aktuellen Inhaber nicht zuschreibbar. (Stand 06.2020)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    25. Juni 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Adamz, Bremen [#149358]
Datum
7. Juni 2019 17:53
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Adamz Pappelstraße 28199 Bremen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. …
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190612_AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Adamz, Bremen [#149358]
Datum
12. Juni 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen; 20190612_VIG_04_Müller Egerer-Domsheide, Bremen - Ihre Anfrag/n nach dem Verbrauche…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen; 20190612_VIG_04_Müller Egerer-Domsheide, Bremen - Ihre Anfrag/n nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres/r Antrages/Anträge vom 07.06.2019. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Es ist daher noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb/en zu Ihrem/n Antrag/Anträgen und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrages gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Auskunftserteilung ins grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Sofern Sie dies nicht wünschen, geben wir Ihnen bis zum 25.06.2019 Gelegenheit, Ihre/n Antrag/Anträge zurückzuziehen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen; 20190612_VIG_04_Müller Egerer-Domsheide, Bremen - Ihre Anfrag/n nach dem Verbrauche…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen; 20190612_VIG_04_Müller Egerer-Domsheide, Bremen - Ihre Anfrag/n nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
28. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Sachstandsanfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung Ihrer Anträge noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Grund hierfür war eine ausstehende Gerichtsentscheidung, die rechtlichen Einfluss auf die Entscheidung über Ihren Antrag haben könnte und deshalb abgewartet werden sollte. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald über Ihren Antrag entschieden werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen - Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], bezugnehme…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen - Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 07.06.2019 auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG¹) ergeht folgender Bescheid: 1. Der von Ihnen beantragte Zugang zu Informationen über die Betriebsstätte Adamz, Delmestr. 60, 28199 Bremen/Neustadt wird im unten dargestellten Umfang gewährt. Der Informationszugang erfolgt durch postalische Übersendung der Kontrollberichte nach Ablauf des 04.06.2020. 2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Begründung: Zu 1. Mit Antrag vom 07.06.2019 haben Sie Auskunft über die Betriebsstätte Adamz gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG beantragt. Sofern bei den letzten zwei Betriebskontrollen Beanstandungen festgestellt worden sind, haben Sie auch die Übersendung der entsprechenden Kontrollberichte beantragt. Sie haben Ihren Antrag über die Internetplattform "Topf Secret" gestellt. Dies ist eine durch den foodwatch e. V. in Kooperation mit der durch den Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. gegründeten Initiative FragDenStaat eingerichtete Plattform, über die Verbraucher einen Lebensmittelbetrieb auf einer digitalen Landkarte auswählen und einen Antrag auf Informationen über die in diesem Betrieb durchgeführten Hygienekontrollen beantragen können. Für den Antrag muss der Verbraucher lediglich seinen Namen und seine Anschrift hinterlegen. Die Anträge sind bereits vorformulierte Anträge nach dem VIG, mit denen neben den letzten beiden Kontrollterminen bei festgestellten Beanstandungen auch die zugehörige Kontrollberichte beantragt werden. Der Antrag wird per E-Mail zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Behörde übersandt. Antworten der Behörde sowie die ausgehändigten Kontrollberichte sollen durch den Verbraucher auf der Internetplattform veröffentlicht werden. Der Betrieb wurde gemäß § 28 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG²) angehört. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme hat er keinen Gebrauch gemacht. Die Entscheidung erfolgt nach Aktenlage. Nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches³ und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze, die von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellt worden sind sowie über Maßnahmen und Entscheidungen, die in Zusammenhang mit diesen Abweichungen getroffen worden sind. Da bei beiden letzten Betriebskontrollen im Adamz Beanstandungen wegen unzulässiger Abweichungen gegen mehrere der oben genannten Vorschriften festgestellt wurden, handelt es sich bei den darüber gefertigten Kontrollberichten um Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG. Demzufolge ist dem Antrag stattzugeben, sofern keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach § 3 oder Ablehnungsgründe nach § 4 VIG vorliegen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Nach alledem haben Sie im dargestellten Umfang einen Anspruch auf Gewährung des von Ihnen beantragten Informationszugangs. Diese Auffassung ist auch von einer am 29.08.2019 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 C 29.17) bestätigt worden, die unter https://www.lmtvet.bremen.de/lebensmitt… abrufbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Informationen über nicht zulässige Abweichungen von Lebensmittelrechtlichen Vorschriften unter den Auskunftsanspruch nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG fallen und entsprechende Kontrollberichte herauszugeben sind. Dem folgend hat auch das Verwaltungsgericht Bremen inzwischen in mehreren Eilverfahren entsprechende Auskunftsersuchen stattgegeben. Diese finden Sie unter dem oben genannten Link unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.d… Allerdings ist zu beachten, dass Informationen gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a) VIG hinsichtlich der enthaltenen personenbezogenen Daten nur veröffentlicht werden dürfen, wenn die betroffene Person zugestimmt hat oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe das private Interesse an der Geheimhaltung überwiegt. Die Kontrollberichte enthalten insofern personenbezogenen Daten von Betriebs- und Behördenmitarbeitern, die bei den Kontrollen zugegen waren. Diese betroffenen Personen haben der Weitergabe ihrer Daten vorliegend nicht zugestimmt. Auch überwiegt Ihr Interesse am Informationszugang nicht das Interesse der betroffenen Personen am Schutz ihrer Daten, da diese nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den unzulässigen Abweichungen stehen. Für die festgestellten Mängel ist der Betrieb verantwortlich, nicht dessen einzelne Mitarbeiter. Ihr Informationsinteresse rechtfertigt insofern nur die Mitteilung des für die festgestellten Beanstandungen Verantwortlichen. Dementsprechend werde die personenbezogenen Daten der Betriebsmitarbeiter in den Kontrollberichten unkenntlich gemacht. Der Name und die Anschrift des verantwortlichen Betriebes sind dagegen von der Schwärzung ausgenommen, zumal Ihnen diese Daten ohnehin bereits bekannt sind. Der o.g. Betrieb bekommt mit gleichem Datum eine Abschrift dieses Bescheids, und erhält damit die Möglichkeit bis zum 04.06.2020 gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Sofern er von diesem Recht keinen Gebrauch macht, werden wir Ihnen die Kontrollberichte nach Ablauf des 04.06.2020 in Kopie per Post übersenden. Zu 2. Gemäß § 7 Absatz 1 VIG ist die Auskunftserteilung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Dieser wird vorliegend nicht erreicht. Somit sind von Ihnen keine Gebühren zu tragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen, zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass der Widerspruch nach § 5 Absatz 4 Satz 1 VIG keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass ein Inhaberwechsel nach der letzten Kontrolle vor Ihrer Antragsstellung erfolgt war, so dass die Kontrollberichte dem aktuellen Inhaber nicht zugeschrieben werden können. Wir bitten dies entsprechend zu beachten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ---------------------------------------------- ¹ Verbraucherinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBI. I S. 2166, 2725), das durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBI. I S. 3154) geändert worden ist. ² Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBI. 2003, S. 219), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. Januar 2015 (Brem.GBI. S. 15) geändert worden ist. ³ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBI. I S. 1426), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. April 2019 (BGBI. I S. 498) geändert worden ist.

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen - Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Hier: Bekanntgabe der Inform…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
20190612_VIG_03_Adamz, Bremen - Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Hier: Bekanntgabe der Informationen
Datum
17. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
kontrollblatt_lebensmittelueberwachung_pappelstrae80bremen_09012018_geschwaerzt.pdf
642,4 KB
kontrollblatt_lebensmittelueberwachung_pappelstrae80bremen_24112015.pdf
88,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersenden wir Ihnen, wie im Bescheid vom 19. Mai 2020 zu oben angegeben Zeichen angekündigt, die Kontrollberichte mit Datum vom 24.11.2015 und 09.01.2018 in Kopie. Wir teilen Ihnen mit, dass ein Inhaberwechsel nach der letzten Kontrolle vor Ihrer Antragsstellung erfolgt war, so dass die Kontrollberichte dem aktuellen Inhaber nicht zugeschrieben werden können. Wir bitten dies entsprechend zu beachten. Mit freundlichen Grüßen

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