Kontrollbericht zu Agip, Ilmenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Agip
Bücheloher Straße 16
98693 Ilmenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    9. Februar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Agip, Ilmenau [#204924]
Datum
3. Dezember 2020 21:04
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Agip Bücheloher Straße 16 98693 Ilmenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 03.12.20 ist bei uns elektronisch am 03.12.20 eingegangen. Wir werden diese …
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Agip, Ilmenau [#204924] - Eingangsbestätigung
Datum
4. Dezember 2020 17:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 03.12.20 ist bei uns elektronisch am 03.12.20 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2). Sie sind bereit, dass Ihre Daten an Dritte weitergereicht werden. Diesbezüglich weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Nach der Anhörung (Anhörungsfrist 14 d) des Dritten (betroffener Lebensmittelunternehmer) ergeht die Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG über Ihren Antrag. In einem Bescheid wird Ihnen dann mitgeteilt, dass der Zugang zu den Daten 14 Tage nach der Zustellung des Bescheides erfolgt. Gleichzeitig wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer mitgeteilt, dass Ihnen der Zugang zu den Informationen gewährt wird, jedoch erst frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides. Der Lebensmittelunternehmer hat dadurch die Möglichkeit, in diesen 14 Tagen gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse mitgeteilt. Nach Fristablauf wird Ihnen dann, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Informationsfreigabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in […] 1. Ihnen werden fol…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreigabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
4. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in […] 1. Ihnen werden folgende Daten zur Verfügung gestellt: Betrieb: Agip-Tankstelle-Imbiss, Bücheloher Str. 16, Ilmenau Kontrollberichte vom 22.10.18 und 03.06.19 2. Die Datenweitergabe erfolgt ab 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides und nicht wie beantragt auf elektronischem, sondern auf postalischem Weg. […] Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Informationsfreigabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in anbei senden wir Ihnen d…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreigabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei senden wir Ihnen die von Ihnen beantragten Informationen gemäß dem Bescheid vom 04.01.2021. Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die Verantwortung für eine von Ihnen veranlasste Veröffentlichung der Kontrollberichte und daraus folgende juristische Konsequenzen allein bei Ihnen liegen. Mit freundlichen Grüßen