Kontrollbericht zu akifs bistro, Homburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
akifs bistro
Saarbrücker Straße 25
66424 Homburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Fabian Dellwing
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Fabian Dellwing
Betreff
Kontrollbericht zu akifs bistro, Homburg [#135423]
Datum
30. April 2019 13:46
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: akifs bistro Saarbrücker Straße 25 66424 Homburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Dellwing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Dellwing << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Dellwing
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegende…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Kontrollbericht zu akifs bistro, Homburg [#135423]
Datum
2. Mai 2019 10:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, da der Initiator der VIG-Anfragen nach der vorliegenden Topf-Sekret-Aktion und Portalbetreiber „Frag den Staat“ leider die bereits an ihn versandte Eingangsbestätigung bzgl. Anfragen im Rahmen der Topf-Sekret-Aktion an die einzelnen Antragsteller nicht weiterleitet, bestätigen wir Ihnen hiermit gerne auch individuell den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Ihre Anfrage wird geprüft und beschieden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheint es geboten, das weitere Verfahren samt Bescheidung postalisch zu führen. Es ergeht also eine weitere Mitteilung an die genannte Postadresse, in der das vorliegend zu beachtende Prozedere nach VIG und damit der weitere Verfahrensverlauf erläutert wird. Da einige Anfragen unvollständige Postadressen enthalten, bitte ich Sie zu überprüfen, ob Sie die Postadresse vollständig an uns übermittelt haben oder andernfalls um Mitteilung der vollständigen Postadresse an meine nachstehende E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - "fragdenstaat.de" Topf Secret
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - "fragdenstaat.de" Topf Secret
Datum
10. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Automatische Antwort: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#1…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Automatische Antwort: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135423]
Datum
11. Juli 2019 19:09
Status
Warte auf Antwort
Ich bin nicht im Hause. Ihre Mail wird weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an oder per Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Bitte beachten Sie, diese Nachricht wird nur einmal an Sie versendet. Bei erneuter Kontaktaufnahme erfolgt keine Wiederholung dieser Information.
Fabian Dellwing
AW: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135423] Sehr geehrt…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Fabian Dellwing
Betreff
AW: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#135423]
Datum
11. Juli 2019 19:09
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu akifs bistro, Homburg“ vom 30.04.2019 (#135423) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Dellwing Anfragenr: 135423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Dellwing << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Übersendung der Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Übersendung der Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen