Kontrollbericht zu Alamir Prinz, Cottbus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Alamir Prinz
Burgstraße 27
03046 Cottbus

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alamir Prinz, Cottbus [#155573]
Datum
10. Juli 2019 00:18
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Alamir Prinz Burgstraße 27 03046 Cottbus 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wird unter dem AZ 3…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Alamir Prinz, Cottbus [#155573]
Datum
24. Juli 2019 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wird unter dem AZ 39/02-17-01/19-32 bearbeitet. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bearbeitens Ihrer Anfrage sind Ihre vollständige Anschrift und ein Nachweis Ihrer Identität zwingend notwendig. Wir bitten Sie zur Sicherstellung Ihrer Identität um die Bestätigung, dass es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt. Bitte nennen Sie uns Ihre vollständige Anschrift, auch PLZ und Ort. In Ihrem Antrag ist Ihre Anschrift nicht komplett. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag erfolgt auf dem Postweg. Der Bescheid wird in Ihrem Fall kostenfrei bearbeitet. Wunschgemäß erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags vorab eine Antwort per E-Mail. Der betroffene Betrieb wird als Dritte angehört. Bitte beachten Sie das die der Frist. (§ 5 Abs. 2 VIG). Sie verlängert sich mindestens um einen weiteren Monat. Sie widersprechen einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Dritte. Nach § 5 Abs. 2 VIG haben wir allerdings auf Nachfrage des betroffenen Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift dem Betrieb offen zu legen. Eine Möglichkeit, unter Berufung auf den Datenschutz die Mitwirkung zu verweigern, besteht hier nicht. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sollten wir bis spätestens 30.07.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße