20190529_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Aldi Süd, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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R                   Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt                                 Ordnungs-und Bürgeramt Gegen Zustellungsurkunde                                                   Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Herrn                                                                              Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe Dominik Viererbe Immer, Telefon: 0721 133 Fax: 0721 133-957110 E-Mail:               Poa.karlsruhe.de Haltestelle: Tullastraße 27. Mai 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret“ von foodwatch und FragDenStaat vom 30. April 2019 Betrieb: Aldi, Theodor-Rehbock-Straße 17, 76131 Karlsruhe Sehr geehrter Herr Viererbe, entsprechend Ihrem Antrag vom 30. April 2019 ergeht folgende | Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten Informationen: Kontrolle am 19. Juni 2018: Es wurdenkeine lebensmittelrechtlichen Verstößefestgestellt. Kontrolle am 16. Januar 2019: Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: l. Mit Antrag vom 30. April 2019 habenSie in Bezug auf den Betrieb „Aldi”, Theodor- Rehbock-Straße 17, 76131 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann habendie beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?
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Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden - Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durch den Betreiber erfolgte bis heute noch nicht. Gemäß 8 A Absatz 1 Satz 4 Nummer2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach 8 38 Absatz 1 und 8 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG;)ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabedieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungengetroffen worden sind. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der upruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobeiSie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret” verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen
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Bl ze Meinungsäußerungenüber Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommenwerden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen denBeteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Mit freundlichen Grüßen
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