Kontrollbericht zu Aldi Süd, Oberursel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aldi Süd
Pfeiffstraße 7
61440 Oberursel (Taunus)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Aldi Süd, Oberursel [#148554]
Datum
4. Juni 2019 21:38
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aldi Süd Pfeiffstraße 7 << Adresse entfernt >> (Taunus) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en ha…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
11. Juni 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en ha…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
11. Juni 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zu…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
11. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
437,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVBI I S. 229 f.) in der derzeit geltenden Fassung ergeht gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG folgender Bescheid: Ihrem Antrag auf Informationszugang zu „Aldi Süd, Pfeiffstraße 7 in << Adresse entfernt >> (Taunus)" wird statt-gegeben. Diese Entscheidung wird mit gleicher Post dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Wenn nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kein Widerspruch des Lebensmittelunternehmens gegen diese Entscheidung vorliegt oder es vorher auf Rechtsmittel verzichtet, werde ich Ihnen die gewünschten Infor-mationen auf dem Postweg zukommen lassen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Hochtaunuskreis, Der Landrat, Fachbereich 60.50 — Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zu…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. Juni 2019
Status
geschwärzt
472,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVBI I S. 229 f.) in der derzeit geltenden Fassung wurde gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG Ihrem Antrag auf Informations-zugang zu dem Lebensmittelunternehmen „Aldi Süd, Pfeiffstraße 7 in << Adresse entfernt >> (Taunus)" mit Bescheid vom 11.06.2019 stattgegeben. Da das von Ihnen angefragte Lebensmittelunternehmen keinen Widerspruch eingelegt hat und auf jegliche Rechtsmittel verzichtet, ergeht folgende Information: Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen fanden am 19.12.2018 und am 09.08.2018 statt und hatten keine Beanstandungen zum Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente