Kontrollbericht zu ALEX, Ludwigshafen am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
ALEX
Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu ALEX, Ludwigshafen am Rhein [#148168]
Datum
2. Juni 2019 21:58
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: ALEX Bismarckstraße 29 67059 Ludwigshafen am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 03.06.2019 Sehr geehrtXXX XXXXXX, Sie stellten per Ma…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 03.06.2019
Datum
18. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtXXX XXXXXX, Sie stellten per Mail vom 17.01.2019 den Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für folgenden Betrieb: Alex Bismarckstr. 29 67059 Ludwigshafen Sie beantragen die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgen den Betrieb stattgefunden. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabedes entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ferner widersprachen Sie ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Hier nun die von Ihnen gewünschte Information: Der derzeitigen Betreiber des oben genannten Betriebes führt diesen seit 17.03.2001. Sowohl am 08.06.2015 als auch am 23.03.2017 wurden Betriebskontrollen durchgeführt. Sollten Sie Einsicht in die Kontrollberichte wünschen, lassen Sie uns dies wissen, damit der Betreiber hierüber informiert werden kann. Sollte er der Akteneinsicht zustimmen, kann die Akteneinsicht nach Terminvereinbarung in unseren Räumen erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabeschriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Stadt Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen am Rhein erhoben werden. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, ist es zweckmäßig, das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids anzugeben. Zur Niederschrift kann der Widerspruch beim Bereich Öffentliche Ordnung, Bismarckstr. 29, 67059 Ludwigshafen, Zimmer 105, oder bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses im Postgebäude, Rathausplatz 17, 4. Obergeschoss, Zimmer 46 , 67059 Ludwigshafen am Rhein erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch: Bescheid vom 14.06.2019 („Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz vom 03.06.2019“, #148168) Sehr ge…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch: Bescheid vom 14.06.2019 („Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz vom 03.06.2019“, #148168)
Datum
19. Juni 2019
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den von Ihnen erlassenen Bescheid vom 14.06.2019, bezogen auf meinen Antrag vom 02.06.2019 mit dem Zeichen #148168. Ihrerseits wurde dem Bescheid kein Aktenzeichen zugewiesen. In Ihrem Bescheid heißt es: „Ferner widersprachen Sie ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb.“ Dies entspricht nicht den Tatsachen. In meinem Antrag erkläre ich mich ausdrücklich mit der Datenweitergabe einverstanden, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach der Offenlegung fragen. Des Weiteren habe ich die Informationen in elektronischer Form (E-Mail) angefragt. Nach § 6 Abs. 1 VIG kommt eine andere Art des Informationszugangs nur aus wichtigem Grund in Frage, welcher aus dem Bescheid nicht erkennbar ist. Da Sie mir bisher grundsätzlich nicht per E-Mail antworten erkläre ich mich auch mit einer postalischen Zustellung einverstanden. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Widerspruchsverfahren Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 Sehr geehrtx…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168
Datum
4. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
680,5 KB
Sehr geehrtxx xxxxxx, der o.g. Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses am 21.06.2019 eingegangen. Er wird hier unter dem Aktenzeichen 1-132/19-0212 geführt. Wir bitten, im Schriftverkehr dieses Aktenzeichen anzugeben. Die Stellungnahme wurde von uns bei dem zuständigen Bereich angefordert. Sobald uns diese vorliegt, werden Sie erneut eine schriftliche Mitteilung erhalten. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld. Es wird darauf hingewiesen, dass für Widerspruchsverfahren im Falle des Unterliegens Widerspruchsgebühren anfallen können. Die Höhe der Widerspruchsgebühren orientiert sich am Streitwert und am Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168] Ihr…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168]
Datum
9. August 2019 19:51
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 1-132/19-0212 Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meines Widerspruchs vom 19. Juni 2019 möchte ich mich über den aktuellen Stand informieren. Konnte der zuständige Bereich bereits eine Stellungnahme verfassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168] Sehr ge…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168]
Datum
20. August 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 09.08.2019 bitten wir noch um etwas Geduld. Sie erhalten in Kürze schriftliche Nachricht vom Bereich Öffentliche Ordnung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168] Ihr…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168]
Datum
12. September 2019 23:16
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 1-132/19-0212 Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte seit nun nahezu 3 Monaten auf eine Stellungnahme vom zuständigen Bereich. Bitte informieren Sie mich über den Stand meines Widerspruchs und bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Widerspruch: Bescheid vom 14.06.2019 Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 03.06.2019 Sehr &…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch: Bescheid vom 14.06.2019 Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Vom 03.06.2019
Datum
23. September 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Widerspruch vom 19.06.2019 gegen unseren Bescheid vom 14.06.2019 ging bei uns am 21.06.2019 ein. Gemäß § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz berichtigen wir unseren Bescheid vom 14.06.2019. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Die Behörde ist berechtigt, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, das berichtigt werden soll. Mit freundlichen Grüßen