Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
Sehr
geehrtAntragsteller/in
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 30.01.2019 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb "Ali Baba", 49074 Osnabrück.
Aufgrund einer Vielzahl von derzeit eingehenden Anträgen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie nicht umgehend eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Landkreis Osnabrück gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen.
Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besteht für diesen Fall nicht. Insofern bitte ich um Mitteilung bis zum
11.02.2019,
ob Sie Ihr Auskunftsersuchen auch bei Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Lebensmittelbetrieb aufrechterhalten. Sofern ich bis zu diesem Termin keine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit zugleich keine Einwände gegen die ggf. erfolgende Weitergabe Ihrer o.g. Daten haben.
Ergänzende Hinweise zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 10 – Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück - erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ggfs. gem. § 5 VIG.
Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter
www.landkreis-osnabrueck.de/information…vo>.
Den Landkreis Osnabrück, Fachdienst 10, als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter: <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren.
Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren.
Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung oder Löschung
- Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen