Kontrollbericht zu Alicante, Burgdorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Alicante
Kleine Bahnhofstraße 3
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informat…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alicante, Burgdorf [#196552]
Datum
3. September 2020 16:21
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Alicante Kleine Bahnhofstraße 3 31303 Burgdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196552 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Empfangsbestätigung Sehr [geschwärzt], Ihr Ausku…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Empfangsbestätigung
Datum
7. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
392,9 KB
Sehr [geschwärzt], Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte „Alicante", Kleine Bahnhofstr. 3, 31303 Burgdorf, ist hier am 03.09.2020 eingegangen. Mit Ihrem Auskunftsersuchen setzen Sie ein Verwaltungsverfahren in Gang. Es wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Sie erhalten von mir binnen dieser Frist eine schriftliche Antwort auf dem Postweg. Für meine Auskunftserteilung erhebe ich keine Gebühren. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, muss ich diesem Verlangen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG unabhängig vom Zeitpunkt der Nachfrage des Betriebes nachkommen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie Ihren Antrag jederzeit zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Bescheid über die Informationsgewä…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Bescheid über die Informationsgewährung
Datum
23. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
778,8 KB
Sehr [geschwärzt], mit Email vom 03.09.2020 stellten Sie einen Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte „Alicante", Kleine Bahnhofstr. 3, [geschwärzt] Ihr Antrag beinhaltet folgende Fragestellungen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in der Speisegaststätte „Alicante", Kleine Bahnhofstr. 3, 31303 Burgdorf, stattgefunden? 2 Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, wird die Übersendung des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG erteile ich Ihnen Auskünfte zu den Fragestellungen Nr. 1 und Nr. 2 Ihres Antrags vom 03.09.2020. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich auf dem Postweg. Die Kontrollberichte werden ohne personenbezogene Daten von Behörden-oder Betriebspersonal herausgegeben. Zuvor habe ich jedoch gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG dem betroffenen Betrieb die Möglichkeit gegeben, Klage gegen diesen Bescheid zu erheben sowie einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Daher wird dieser Bescheid heute dem betroffenen Betrieb ohne Angabe ihrer persönlichen Daten bekanntgegeben. Wird binnen 14 Tagen kein Rechtsmittel eingelegt, werde ich Ihnen nach Ablauf dieser Frist die beantragten Auskünfte übermitteln. [Rechtsbelehrung, siehe PDF] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]

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Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Informationserteilung Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Informationserteilung
Datum
12. Oktober 2020
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.09.2020 bezüglich der Speisegaststätte "Alicante", Kleine Bahnhofsstr. 3, << Adresse entfernt >>, und meinem Bescheid zur Informationsgewährung vom 23.09.2020 erteile ich Ihnen die in der Anlage aufgeführte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen