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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Alice, Neufeld

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 12 ff. DSGVO Worum geht es? Sie haben von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, Informationen nach dem Verbraucherinformations- gesetz zu beantragen. Damit wir Ihrem Anliegen nachkommen können, verarbeiten wir personen- bezogene Daten von Ihnen, also solche, die sich auf Ihre Identität beziehen. Seit dem 25.05.2018 gilt in Deutschland die sog. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Ihnen für diesen Fall be- stimmte Rechte einräumt. Über diese Rechte möchten wir Sie nachfolgend aufklären. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Abteilung für Verbraucherschutz des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) in Kiel. Sie können uns entweder postalisch unter der Anschrift Lorentzendamm 35, 24103 Kiel erreichen oder alternativ per Email an verbraucherschutz@jumi.landsh.de. Für Fragen speziell zum Datenschutz steht Ihnen darüber hinaus unsere Datenschutzbeauftragte zur Verfügung, die Sie postalisch unter der Anschrift Lorentzendamm 35, 24103 Kiel oder alternativ per Email an datenschutzbeauftragte@jumi.landsh.de erreichen können. Welche Daten werden verarbeitet, zu welchem Zweck und wie lange? Wir verarbeiten Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie die Emailadresse, die sich aus Ihrem Antrag ergibt, um das Antragsverfahren durchzuführen. Konkret bedeutet dies, dass wir Ihren Antrag zu- nächst mit den darin enthaltenen Daten an jene Behörde weiterleiten, welche über die für die Beant- wortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen verfügt. Sobald diese uns den Eingang Ihres vollständigen Antrages bestätigt hat, werden wir Ihre bei uns geführten Daten umgehend löschen. Zu der Löschung sind wir gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO gesetzlich verpflichtet. Werden meine Daten an weitere Dritte übermittelt? Ihre Daten werden zunächst ausschließlich innerhalb der zuständigen Abteilung des MJEVG sowie durch die für die Informationserteilung zuständige Behörde bearbeitet, wobei der technische Betrieb unser Datenverarbeitungssysteme durch Dataport als Behörde im Auftrag des MJEVG erfolgt.
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-2- Überdies muss die für die Informationserteilung zuständige Behörde Ihren Namen und Ihre Anschrift dann an den betroffenen Betrieb übermitteln, wenn sie Ihren Antrag weiterbearbeitet und der Betrieb eine entsprechende Offenlegung verlangt. Hierzu ist die Behörde gesetzlich verpflichtet. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenverarbeitung? Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. der LWFZVO und dem VIG. Gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 14 LWFZVO ist das MJEVG zuständige Kontaktstelle i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 4 VIG und somit zur Dokumentation und Koordination von Anfragen nach dem VIG gesetzlich verpflichtet. Das MJEVG muss Ihren Antrag gem. § 6 Abs. 2 VIG von Amts wegen an die Behörde weiterleiten, der die begehrten Informationen vorliegen. Rechtsgrundlage für eine mögliche Datenübermittlung der zuständigen Behörde an den betroffenen Betrieb ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. dem VIG, da die zuständige Behörde gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem betroffenen Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift offen- zulegen, wenn sie über Ihren Antrag entscheidet und der jeweilige Betrieb die Offenlegung verlangt. Kann ich der Verarbeitung meiner Daten widersprechen? In Art. 21 DSGVO ist für Betroffene einer Datenverarbeitung ein Widerspruchsrecht vorgesehen. Dies gilt nach Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO allerdings nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur jeweiligen Datenverarbeitung verpflichtet. Wie soeben erörtert ist das MJEVG zu der besagten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet. Demzufolge steht Ihnen dagegen kein Widerspruchsrecht zu. Dasselbe gilt für eine mögliche Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift gegenüber dem betroffenen Betrieb. Da die zuständige Behörde dazu verpflichtet ist, wenn sie über Ihren Antrag entscheidet und der jeweilige Betrieb die Offenlegung verlangt, steht Ihnen auch dagegen kein Widerspruchsrecht zu. Welche Rechte stehen stattdessen mir zu? Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:  Sie haben zunächst das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).  Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen außerdem ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).  Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie ferner die Löschung oder Ein- schränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MJEVG, ob die gesetz- lichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben).
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-3- Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich überdies auch an die zuständige Auf- sichtsbehörde wenden. Sie erreichen diese unter: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstr. 98, 24103 Kiel Telefon: 0431 – 9881200 Email: mail@datenschutzzentrum.de
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