Kontrollbericht zu Alimentari, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Alimentari
Lotter Straße 118
49078 Osnabrück

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alimentari, Osnabrück [#58756]
Datum
20. Februar 2019 12:44
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Alimentari Lotter Straße 118 49078 Osnabrück 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage zu Alimentari, Osnabrück [#58756] Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestät…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage zu Alimentari, Osnabrück [#58756]
Datum
21. Februar 2019 15:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 20.02.2019 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb "Alimentari" in Osnabrück. Aufgrund einer Vielzahl von derzeit eingehenden Anträgen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie nicht umgehend eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Landkreis Osnabrück gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besteht für diesen Fall nicht. Insofern bitte ich um Mitteilung bis zum 28.02.2019, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen auch bei Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Lebensmittelbetrieb aufrecht erhalten. Sofern ich bis zu diesem Termin keine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit zugleich keine Einwände gegen die ggf. erfolgende Weitergabe Ihrer o. g. Daten haben. Ergänzende Hinweise zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 10 – Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück - erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ggfs. gem. § 5 VIG. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information…. Den Landkreis Osnabrück, Fachdienst 10, als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren. Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft - Recht auf Berichtigung oder Löschung - Einschränkung der Verarbeitung - Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage zu Alimentari, Osnabrück [#58756] Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestät…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage zu Alimentari, Osnabrück [#58756]
Datum
21. Februar 2019 15:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 20.02.2019 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb "Alimentari" in Osnabrück. Aufgrund einer Vielzahl von derzeit eingehenden Anträgen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie nicht umgehend eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Landkreis Osnabrück gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besteht für diesen Fall nicht. Insofern bitte ich um Mitteilung bis zum 28.02.2019, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen auch bei Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Lebensmittelbetrieb aufrecht erhalten. Sofern ich bis zu diesem Termin keine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit zugleich keine Einwände gegen die ggf. erfolgende Weitergabe Ihrer o. g. Daten haben. Ergänzende Hinweise zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 10 – Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück - erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ggfs. gem. § 5 VIG. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information…. Den Landkreis Osnabrück, Fachdienst 10, als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren. Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft - Recht auf Berichtigung oder Löschung - Einschränkung der Verarbeitung - Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage zu Alimentari, Osnabrück [#58756] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen …
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage zu Alimentari, Osnabrück [#58756]
Datum
22. Februar 2019 18:27
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass ich in meinem Antrag vom 17.02.2019 einer Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) NICHT GRUNDSÄTZLICH widersprochen habe. Vielmehr weise ich daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Für den Fall der Datenweitergabe belegen Sie bitte mir gegenüber die Nachfrage des Dritten. Für den Fall der Datenweitergabe nennen Sie mir unverzüglich den Zeitpunkt der Datenweitergabe. Für den Fall der Datenweitergabe an den Lebensmittelunternehmer weisen Sie diesen bitte darauf hin, dass dieser mir mitteilen möchte, ob und in wieweit er diese Daten nutzt und ggf. weiterverarbeitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
10.1-2583/19BA; Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*1) S…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
10.1-2583/19BA; Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*1)
Datum
15. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, hiermit wird Ihrem Antrag vom 19.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz stattgegeben. Der beantragte Informationszugang erfolgt durch Übersendung der angeforderten Kontrollberichte gem. § 5 Abs. 4 VIG voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden vor Herausgabe der Kontrollberichte geschwärzt. Dieser Genehmigungsbescheid ergeht gem. §7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Am 19.02.2019 haben Sie eine Anfrage gem. § 2 Abs. 1 VIG über das Online-Portal "Topf Secret" über die Betriebsstätte "Alimentari", Lotter Str. 118, 49078 Osnabrück gestellt und beantragten die Herausgabe der letzten beiden Berichte der amtlich durchgeführten Kontrollen. Nach Maßgabe des Verbraucherinformationsgesetz hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten u.a. über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im Rahmen des eingeleiteten Verwaltungsverfahrens wurde dem Gewerbetreibenden der angefragten Betriebsstätte gem. § 28 VwVfG Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Unter Berücksichtigung aller mit vorliegenden Erkenntnisse lagen in diesem Fall keine Ausschluss-, Beschränkungs- oder Ablehnungsgründe gem. § 3 oder §4 Abs. 4 VIG vor. Eine Abwägung der Interessen erfolgte zugunsten des Antragsstellers. Dem Antrag vom 19.02.2019 war somit vollumfänglich stattzugeben. Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte): Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück erhoben werden. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
10.1-25 83/19 VIG - BA; Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz S…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
10.1-25 83/19 VIG - BA; Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
2. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
landkreis-osnabruck-schreiben-vom-02042019_geschwaerzt.pdf
592,6 KB
Sehr geehrter Herr, ich nehme Bezug auf den Auskunftsbescheid vom 15.03.2019, mit dem Ihrem Antrag auf die beantragte Einsicht in die letzten beiden Kontrollberichte der Betriebsstätte "Alimentari", Lotter Str. 118, 49078 Osnabrück stattgegeben wurde. Anbei erhalten Sie die beiden Kontrollberichte vom 30.10.2015 und 06.09.2018. Mit freundlichem Gruß

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