Kontrollbericht zu Amorstüble, Amorbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Amorstüble
Johannisturm Straße << Adresse entfernt >>
63916 Amorbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Miltenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Amorstüble, Amorbach [#491<< Adresse entfernt >>4]
Datum
24. Januar 2019 10:53
An
Landratsamt Miltenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Amorstüble Johannisturm Straße << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>391<< Adresse entfernt >> Amorbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>9425 Mudau
Landratsamt Miltenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 24. Jan. 2019 stellten Sie bei uns einen Antrag auf Gewährung von Inf…
Von
Landratsamt Miltenberg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Amorstüble, Amorbach [#491<< Adresse entfernt >>4]
Datum
12. Februar 2019 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 24. Jan. 2019 stellten Sie bei uns einen Antrag auf Gewährung von Informationen auf Basis des Verbraucherinformationsgesetz zu folgendem Lebensmittelunternehmer: Amorstüble, Johannisturm Straße << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>391<< Adresse entfernt >> Amorbach. Mit Schreiben vom 24. Jan. 2019 forderten wir Sie auf, Ihre über diese E-Mailadresse hier gemachten Angaben schriftlich zu bestätigen. Bis heute erhielten wir von Ihnen keine Rückmeldung. Mithin gehen wir davon aus, dass Sie kein fortgesetztes Interesse mehr an Ihrer Anfrage haben und beenden daher das Verfahren mittels dieser Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Miltenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in betrachten Sie bitte die zuvor an Sie gesandte Nachricht als Gegenstandslos, mithin d…
Von
Landratsamt Miltenberg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Amorstüble, Amorbach [#491<< Adresse entfernt >>4]
Datum
14. Februar 2019 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in betrachten Sie bitte die zuvor an Sie gesandte Nachricht als Gegenstandslos, mithin das Verfahren als wieder in den vorherigen Stand gebracht. Aufgrund eines Sortierfehlers wurde Ihr Anfrage jenen als erledigt eingestuften zugeordnet. Im Weiteren werden wir nun den von Ihnen angefragten Unternehmer über Ihr Auskunftsgesuch informieren und ihm so Gelegenheit zur Stellungnahme dazu verschaffen. Insoweit erbitten wir den dazu notwendigen weiteren Zeitbedarf für das Verfahren zu Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Miltenberg
Sehr geehrter Antragsteller, soweit der Lebensmittelunternehmer gegen die Herausgabe der von Ihnen beantragten In…
Von
Landratsamt Miltenberg
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Amorstüble, Amorbach [#491<< Adresse entfernt >>4]
Datum
27. Februar 2019 10:08
Status
Sehr geehrter Antragsteller, soweit der Lebensmittelunternehmer gegen die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen binnen der von hier gesetzten Frist keine gerichtlichen Schritte einlegt, wird der Brief an Sie mit den gewünschten Informationen am 18. März 2019 zur Post aufgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Miltenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. unserer gegenseitigen Korrespondenz in der von Ihnen beantragten Sache, wird da…
Von
Landratsamt Miltenberg
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Amorstüble, Amorbach [#491<< Adresse entfernt >>4]
Datum
7. Oktober 2019 12:29
Status
image001.gif
3,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gem. unserer gegenseitigen Korrespondenz in der von Ihnen beantragten Sache, wird das Verfahren als erledigt und somit als Beendet eingestuft. Für evtl. weitere Anträge in der Sache stehen wir erneut gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen