Kontrollbericht zu Amtskeller, Kämpfelbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Amtskeller
Färbergasse 2
75236 Kämpfelbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Jelena Turkalj
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
Jelena Turkalj
Betreff
Kontrollbericht zu Amtskeller, Kämpfelbach [#260259]
Datum
5. Oktober 2022 18:51
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Amtskeller Färbergasse 2 75236 Kämpfelbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jelena Turkalj Anfragenr: 260259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260259/ Postanschrift Jelena Turkalj << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jelena Turkalj
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrte Frau Turkalj, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Verbraucherinfor…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Amtskeller, Kämpfelbach [#260259]
Datum
6. Oktober 2022 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Turkalj, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Wir beabsichtigen, Ihnen die gewünschten Informationen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs innerhalb eines Monats gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Sollte der Betrieb gegen die Auskunftserteilung Einwände erheben oder hiergegen sogar den Rechtsweg beschreiten, könnte sich die Bearbeitung verzögern. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten. Im Übrigen erfolgt die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrte/r Antragsteller/in der - per Einschreiben - an Sie versandte Brief mit den gewünschten Informationen…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Amtskeller, Kämpfelbach [#260259]
Datum
27. Oktober 2022 10:55
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in der - per Einschreiben - an Sie versandte Brief mit den gewünschten Informationen kam als unzustellbar zurück. Die in Ihrem Auskunftsersuchen angegebene Adresse konnte auch nach Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt nicht verifiziert werden. Insofern gehen wir davon aus, dass die Anfrage unter Angabe falscher Personalien gestellt wurde. Sie wird daher von uns nicht weiterbearbeitet. Mit freundlichen Grüßen