Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Anadolu Döner Kebap
Bahnhofstraße 9
97215 Uffenheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim [#48197]
Datum
22. Januar 2019 15:36
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Anadolu Döner Kebap Bahnhofstraße 9 97215 Uffenheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in bzgl. Ihrer nachstehenden Anfrage nach dem VIG werden Sie aufgefordert, uns Ihre voll…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim [#48197]
Datum
23. Januar 2019 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bzgl. Ihrer nachstehenden Anfrage nach dem VIG werden Sie aufgefordert, uns Ihre vollständige Adresse mitzuteilen, da ohne diese entsprechende Angabe der Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit werden Sie nochmals gebeten und gleichzeitig aufgefordert, uns Ihre vollständ…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim [#48197]
Datum
12. Februar 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit werden Sie nochmals gebeten und gleichzeitig aufgefordert, uns Ihre vollständige u. aktuelle Adresse bis spätestens 15.02.2019 mitzuteilen, ansonsten werden wir Ihren Antrag gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse lautete Ahornweg 4 91592 Buch am Wald Mit freundlichen Grüßen Antr…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim [#48197]
Datum
12. Februar 2019 09:23
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse lautete Ahornweg 4 91592 Buch am Wald Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Informationen zum Wider…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim [#48197]
Datum
12. Februar 2019 11:51
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Informationen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe nach DSGVO. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag nicht bis zum 19.02.19 zurückziehen weil Sie keinesfalls die Weitergabe Ihrer Daten an den Betrieb wollen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und ggf. auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich diese Anfrage ausdrücklich zurück da ich meine Daten nicht ausre…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Anadolu Döner Kebap, Uffenheim [#48197]
Datum
12. Februar 2019 12:00
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich diese Anfrage ausdrücklich zurück da ich meine Daten nicht ausreichend geschützt sehe. Die Gewissheit das eine Gaststätte sauber und hygienisch arbeitete sollte für alle einsehbar sein und das bedingungslos. Ich bedauere das ich mich als Privatperson komplett offen legen muss um an Informationen zu gelangen die einem Konsumenten zustehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>