Kontrollbericht zu apetito Aktiengesellschaft

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
apetito Aktiengesellschaft
Bonifatiustraße 305
48432 Rheine

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu apetito Aktiengesellschaft [#206540]
Datum
15. Dezember 2020 23:15
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: apetito Aktiengesellschaft Bonifatiustraße 305 48432 Rheine 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206540/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.12.2020 zu dem Betrieb. Seit 2019…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu apetito Aktiengesellschaft [#206540]
Datum
17. Dezember 2020 16:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.12.2020 zu dem Betrieb. Seit 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation „foodwatch“ und „fragdenstaat.de“ mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die Erfahrung mit mehreren Hundert Anfragen in meiner Behörde zeigt durch viele Rückmeldungen, dass ein Großteil der Anfragenden im Unklaren darüber ist, dass sie damit einen förmlichen Antrag stellen, der ein aufwendiges Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Schlussendlich haben in 2019 nur 1,5 % aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen. Um keine unnötigen Personalressourcen zu binden, die dann in der Überwachung der Lebensmittelbetriebe fehlen, und im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Steuergeldern kann ich daher Ihren Antrag nur weiterbearbeiten, wenn die Ernsthaftigkeit des Antrags für mich erkennbar ist. Daher bitte ich Sie, mir über die vorliegende automatisch generierte E-Mail hinaus kurz Ihr ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb darzulegen. Ich bin gesetzlich verpflichtet, Sie über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen zu informieren. Zu diesem Zeitpunkt kann ich hierzu keine konkrete Aussage treffen, weil sich der Aufwand erst im Laufe des Antragsverfahrens ergeben wird (Anhörungsverfahren, Bescheiderteilung, ggfls. Beteiligung von Rechtsanwaltskanzleien usw.). Ich komme zu gegebener Zeit auf die Gebührenhöhe zurück. Hinweise zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 17.12.2020 und begrüße Ihren Wunsch nach eine…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu apetito Aktiengesellschaft [#206540]
Datum
18. Dezember 2020 00:35
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 17.12.2020 und begrüße Ihren Wunsch nach einem „schonenden Umgang mit Steuergeldern“. Gerne bestätige ich Ihnen daher mein „ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb“, auch wenn dies m. W. n. nicht durch das VIG vorgesehen ist. Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen ganz praktischen Rat: Wenn Sie bereits im Rahmen der Anfertigung von Kontrollberichten Betroffenen die Möglichkeit geben, über die Weitergabe dieser Informationen zu entscheiden (z. B. Ankreuzfeld), könnten Sie ggf. bei Anträgen nach dem VIG, z. B. durch die Kampagne „Topf Secret“, gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 VIG auf ein Drittbeteiligungsverfahren verzichten, sodass „keine unnötigen Personalressourcen“ hierfür gebunden werden. Sofern Sie diese auch mit Anbindung an Ihre IT-Systeme automatisiert veröffentlichten, sollte auch § 4 Abs. 5 VIG Anwendung finden, bzw. es müssten gar keine Anträge gestellt werden. Beispielsweise der Berliner Bezirk Pankow setzt letzteres seit November diesen Jahres um [1]. Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://pankow.lebensmittel-kontrollergebnisse.de/Search Anfragenr: 206540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206540/
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, mit Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 haben Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Antragstellu…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu apetito Aktiengesellschaft [#206540]
Datum
28. Dezember 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, mit Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 haben Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Antragstellung deutlich gemacht. Von der begehrten Information sind Interessen Dritter betroffen, hier die Interessen des Betriebes. Das Verbraucherinformationsgesetz legt für solche Anträge ein bestimmtes Verfahren und bestimmte Fristen fest. Da hier Dritte zu beteiligen sind, ist über den Antrag innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Das Verfahren ist in folgenden Schritten nacheinander abzuarbeiten: • Auswertung der entsprechenden Kontrollberichte mit Subsumtion der Feststellungen unter die entsprechenden Rechtsvorschriften, d. h. Bewertung der Feststellungen des Kontrollpersonals in Bezug auf Abweichungen vom Lebensmittelrecht, • Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes mit Gewährung einer angemessenen Anhörungsfrist, • Auswertung möglicher Bedenken, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen werden, • Entscheidung über den Antrag in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der sowohl Ihnen als Antragsteller als auch dem Lebensmittelbetrieb als Betroffenen zuzustellen ist , • Informationsgewährung im Falle der Stattgabe des Antrages nach Ablauf der 1monatigen Rechtsmittelfrist. Hinweise Sofern es zur Informationsgewährung in Form der Kontrollberichte kommen wird, sind personenbezogene Daten zu schwärzen. Das gleiche gilt für Inhalte, die mit der eigentlichen Kontrolle nicht direkt zusammenhängen (z. B. Ergebnis von Beratungsgesprächen, Feststellungen im Betrieb, die keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen darstellen usw.). Denn die Informationserteilung ist auf festgestellte nicht zulässige Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen beschränkt. Im übrigen danke ich Ihnen für Ihre Ratschläge. Leider lassen die sich nicht umsetzen bzw. sind nicht effektiv. Zum einen ist der Kontrollbericht in NRW landesweit vorgeschrieben und kann nicht von kommunalen Behörden verändert werden, zum anderen wäre der Aufwand, bereits bei jährlich etwa 2.500 Kontrollen die Diskussion um eine Weitergabe der Kontrollberichte führen - nur für den Fall, das mal ein Antrag nach VIG gestellt werden sollte - erheblich höher, als Anhörungsverfahren bei tatsächlichen Anträgen durchzuführen, zumal sich regelmäßig, wenn auch erfolglos, die Unternehmen gegen eine Weitergabe oder Veröffentlichung aussprechen. Außerdem erfordert jede Feststellung im Kontrollbericht eine Subsumtion wie oben beschrieben. Auch das wäre im Voraus bei rund 2.500 Kontrollen zeitaufwändiger als in konkreten Einzelfällen. Freundliche Grüße
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG Guten …
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG
Datum
7. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Guten Tag, aufgrund des Antrags [geschwärzt] zu dem Betrieb apetito AG treffe ich folgende Entscheidung: Dem Antrag gebe ich statt, es erfolgt folgende Information: Die letzten beiden Kontrollen fanden am 26.08.2020 und 09.09.2020 statt. Es wurden keine Abweichungen festgestellt. Der Bescheid ergeht an [geschwärzt] sowie an den Betrieb. […] Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG [#…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG [#206540]
Datum
11. Januar 2021 15:09
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 90.11-39-05/125 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort mit Bescheid vom 07.01.2021 auf meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG. Ergänzend bitte ich um Auskunft, ob im Rahmen dieser Auskunft meine personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG an den Betrieb übermittelt wurden. Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Antrages nach § 29 VwVfG, hilfsweise IFG/UIG/VIG, an mich. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206540/
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG Gu…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG
Datum
11. Januar 2021 17:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag [geschwärzt], auf Nachfrage des Lebensmittelbetriebes habe ich Ihren Namen und Ihre Adresse bekannt gegeben. Darauf besteht ein Anspruch nach § 5 Abs. 2 VIG. Gerne übersende ich Ihnen auch den Antrag dazu, allerdings nicht über die von Frag-den-Staat.de generierte E-Mail-Adresse, aus den gleichen Gründen wie bei der Übersendung der Auskunft. Sie können mir gerne eine sonstige, von diesem System unabhängige E-Mail-Adresse benennen, dann würde ich Ihnen den Antrag per Mail zuschicken, ansonsten per Post. PS: Mit dieser E-Mail sende ich Ihnen bezüglich Ihrer Einzelanfrage sowie Ihrer Hintergrundanfrage zu unserem Vorgehen nunmehr die 6. Antwort. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie mich einfach mal anrufen, wenn Sie weitere Informationen möchten, um die Kommunikation effektiver zu gestalten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]?
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG [#…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid über die Erteilung einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb apetito AG [#206540]
Datum
13. Januar 2021 23:00
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne können Sie mir den Antrag an folgende, ausschließlich für diesen Zweck bestimmte, private E-Mail Adresse senden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206540/

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Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
VIG-Antrag zu Apetito AG Guten Tag [geschwärzt], entsprechend Ihrer Bitte übersende ich Ihnen an Ihre private E-…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Antrag zu Apetito AG
Datum
14. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag [geschwärzt], entsprechend Ihrer Bitte übersende ich Ihnen an Ihre private E-Mail-Adresse das Schreiben des Lebensmittelunternehmens zur Bekanntgabe Ihres Namens und Ihrer Adresse im Rahmen der Akteneinsicht. Freundliche Grüße [geschwärzt]