Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kontrollbericht zu apetito Shop, Rheine

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
apetito, 48432 Rheine

Es geht dabei alle Betriebe der apetito-Firmengruppe in Rheine, in welchen Lebensmittel produziert, gehandelt und/oder verarbeitet werden.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu apetito Shop, Rheine [#170447]
Datum
15. November 2019 16:50
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: apetito, 48432 Rheine Es geht dabei alle Betriebe der apetito-Firmengruppe in Rheine, in welchen Lebensmittel produziert, gehandelt und/oder verarbeitet werden. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom zu dem Betrieb. Ihr Antrag ka…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu apetito Shop, Rheine
Datum
19. November 2019 07:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom zu dem Betrieb. Ihr Antrag kann in der vorliegenden Form aus den nachfolgenden Gründen nicht bearbeitet werden: Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation ?foodwatch? und ?fragdenstaat.de? innerhalb kurzer Zeit mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die zeitintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben in einem unverhältnismäßigen Umfang. Die Erfahrungen mit den Antragstellern zeigen dabei in vielen Mails und Telefonaten, dass diese bei ?fragdenstaat.de? im Unklaren darüber gelassen werden, dass sie einen formellen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen, und dieses unter Wahrung der Rechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes umfangreiches Verwaltungsverfahren mit Anhörungen, Bescheiderteilungen, Akteneinsichten und Rechtsmittelverfahren in Gang setzt. Es wird offensichtlich angedeutet, dass mit wenigen Klicks die Informationen der Lebensmittelüberwachungsbehörden öffentlich abrufbar wären. In den ersten Monaten wurden 20 % der Anträge zurückgezogen worden, nachdem den Antragstellern bewusst wurde, was sie in Gang gesetzt haben. Nach derzeitiger Rechtsprechung kommt nur die Information zu den Kontrollberichten in Form der Akteneinsicht in Frage. Hiervon haben lediglich 2,5 % aller Antragsteller Gebrauch gemacht, alle anderen haben sich nie wieder geäußert. Daraus zieht der Kreis Steinfurt den Schluss, dass kaum ein Antragsteller, der sich von der Kampagne angesprochen fühlt, ein ernsthaftes Interesse an den konkreten Informationen hat. Deshalb kann der Kreis Steinfurt die Bindung von Personalkapazitäten für Anträge über das Portal ?fragdenstaat.de? im Hinblick auf die Verwendung von Steuergeldern nicht verantworten und wird deshalb diese Anträge wegen fehlender Ernsthaftigkeit des Antrags nicht bearbeiten. Damit ist aber keineswegs Ihr individuelles Recht auf Verbraucherinformation beschnitten. Ich sichere Ihnen zu, Ihren Antrag dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den Antrag in einer anderen, individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages erkennbar ist. Hinweise zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich muss Sie wohl kaum darauf hinweisen, dass Ihre Rechtsauffassung und Ihre…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu apetito Shop, Rheine [#170447]
Datum
19. November 2019 19:46
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich muss Sie wohl kaum darauf hinweisen, dass Ihre Rechtsauffassung und Ihre Motivationsforschung über mein angeblich nicht vorhandenes Interesse an der Information einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Ich bitte hiermit um Übersendung eines richtigen Bescheides, wenn Sie gedenken, meinen Antrag nicht zu bearbeiten, damit ich diesen anfechten kann. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 170447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170447 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.