Guten Tag <Information-entfernt>
ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom zu dem Betrieb. Ihr Antrag
kann in der vorliegenden Form aus den nachfolgenden Gründen nicht
bearbeitet werden:
Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt
aufgrund einer Kampagne der Organisation ?foodwatch? und ?
fragdenstaat.de?
innerhalb kurzer Zeit mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert.
Die zeitintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentlichen
Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben in einem
unverhältnismäßigen Umfang.
Die Erfahrungen mit den Antragstellern zeigen dabei in vielen Mails und
Telefonaten, dass diese bei ?
fragdenstaat.de? im Unklaren darüber gelassen
werden, dass sie einen formellen Antrag nach dem
Verbraucherinformationsgesetz stellen, und dieses unter Wahrung der Rechte
der betroffenen Lebensmittelunternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes
umfangreiches Verwaltungsverfahren mit Anhörungen, Bescheiderteilungen,
Akteneinsichten und Rechtsmittelverfahren in Gang setzt. Es wird
offensichtlich angedeutet, dass mit wenigen Klicks die Informationen der
Lebensmittelüberwachungsbehörden öffentlich abrufbar wären.
In den ersten Monaten wurden 20 % der Anträge zurückgezogen worden,
nachdem den Antragstellern bewusst wurde, was sie in Gang gesetzt haben.
Nach derzeitiger Rechtsprechung kommt nur die Information zu den
Kontrollberichten in Form der Akteneinsicht in Frage. Hiervon haben
lediglich 2,5 % aller Antragsteller Gebrauch gemacht, alle anderen haben
sich nie wieder geäußert.
Daraus zieht der Kreis Steinfurt den Schluss, dass kaum ein Antragsteller,
der sich von der Kampagne angesprochen fühlt, ein ernsthaftes Interesse an
den konkreten Informationen hat. Deshalb kann der Kreis Steinfurt die
Bindung von Personalkapazitäten für Anträge über das Portal
?
fragdenstaat.de? im Hinblick auf die Verwendung von Steuergeldern nicht
verantworten und wird deshalb diese Anträge wegen fehlender
Ernsthaftigkeit des Antrags nicht bearbeiten.
Damit ist aber keineswegs Ihr individuelles Recht auf
Verbraucherinformation beschnitten. Ich sichere Ihnen zu, Ihren Antrag
dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den Antrag in einer anderen,
individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages
erkennbar ist.
Hinweise zum Datenschutz
Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist,
werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h.
insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).
Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;
Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter,
Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt,
<<E-Mail-Adresse>>;
Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213
Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>.
Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich,
um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der
Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO
Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben
werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei
Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe
behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister).
Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es
erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die
Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B.
Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe
behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften,
Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen,
EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt
ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten
personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den
Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug
zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn
Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder
unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung
dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO
können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies
kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten
bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die
Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen
Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den
Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer
Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht
auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener
Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung
personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit
einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden.
Freundliche Grüße