Kontrollbericht zu Apo, Braunschweig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Apo
Celler Straße 8
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Apo, Braunschweig [#44611]
Datum
17. Januar 2019 00:57
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Apo Celler Straße 8 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihren Antrag vom 17.01.2019 habe ich erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf …
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Apo, Braunschweig [#44611]
Datum
24. Januar 2019 12:44
Status
Warte auf Antwort
Ihren Antrag vom 17.01.2019 habe ich erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf dem Postweg.
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenweitergabe [#44611] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie darauf…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenweitergabe [#44611]
Datum
28. Januar 2019 18:42
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunftsersuchen (...) Am 1.7.2018 fand eine Umfirmierung des Betriebs APO Restaurant (...) statt. Es wurde seitd…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen
Datum
20. März 2019
Status
Warte auf Antwort
(...) Am 1.7.2018 fand eine Umfirmierung des Betriebs APO Restaurant (...) statt. Es wurde seitdem noch keine Kontrolle durchgeführt. Insofern liegen mir zu diesem Betrieb keine Kontrollergebnisse vor. Ich betrachte Ihren Antrag daher als erledigt. (...)

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen [#44611] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen: 325.2.13-25/19 Meinen Antrag vom 17.1…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen [#44611]
Datum
23. März 2019 21:21
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen: 325.2.13-25/19 Meinen Antrag vom 17.1.2019 sehe ich nicht als erledigt an. Seit vielen Jahren gibt es - ich hoffe unbestritten - das für den Gast unter dem Namen "APO" erkennbare anatolische Restaurant in der Celler Straße 8. Auf dieses beziehe ich mich, unabhängig von den aktuellen Eigentumsverhältnissen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>