Kontrollbericht zu Aral, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aral
Godesberger Allee 131
53175 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Babett Ehmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Babett Ehmann
Betreff
Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
14. März 2019 21:15
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aral Godesberger Allee 131 53175 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Babett Ehmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Babett Ehmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Babett Ehmann
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Ehmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.03.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
15. März 2019 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ehmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.03.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Darüber hinaus bitte ich Sie, mir für die weitere Bearbeitung und abschließende Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Ehmann, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Be…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
27. März 2019 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ehmann, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Ehmann, in o.a. Angelegenheit erinnere ich an meine Anfrage in der E-Mail vom 15.03.2019, mit d…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
22. Mai 2019 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ehmann, in o.a. Angelegenheit erinnere ich an meine Anfrage in der E-Mail vom 15.03.2019, mit der ich für die weitere Bearbeitung und abschließende Bescheidung Ihres Antrags um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift gebeten habe. Mit freundlichen Grüßen
Babett Ehmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine vollständige Adresse lautet << Adresse entfernt >> 6 /3 7…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Babett Ehmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
22. Mai 2019 12:17
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine vollständige Adresse lautet << Adresse entfernt >> 6 /3 75417 Mühlacker Mit freundlichen Grüßen Babett Ehmann Anfragenr: 61435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Babett Ehmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Ehmann, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Anliegend übersende ich Ihnen den in o.a. Ang…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
22. Mai 2019 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ehmann, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Anliegend übersende ich Ihnen den in o.a. Angelegenheit erlassenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Ehmann, in o.a. Angelegenheit nehme ich Bezug auf den erlassenen Bescheid und teile mit, dass d…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aral, Bonn [#61435]
Datum
17. Juni 2019 10:58
Status
Sehr geehrte Frau Ehmann, in o.a. Angelegenheit nehme ich Bezug auf den erlassenen Bescheid und teile mit, dass die beiden letzten Kontrollen im Betrieb am 12.07.2017 und 27.02.2018 stattgefunden haben. Da es bei der Kontrolle am 27.02.2018 zu Beanstandungen kam, übersende ich Ihnen im Anhang den entsprechenden Bericht. Die Kontrolle am 12.07.2017 verlief ohne Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen