Kontrollbericht zu Aroma Falafel, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aroma Falafel
Adlerflychtstraße 41
60318 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    3. März 2023
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Aroma Falafel, Frankfurt am Main [#229671]
Datum
25. September 2021 16:33
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aroma Falafel Adlerflychtstraße 41 60318 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229671/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 25.09.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine …
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aroma Falafel, Frankfurt am Main [#229671]
Datum
28. September 2021 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 25.09.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, bitten wir Sie gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> mit unten stehender Email vom 10.09.2021 baten wir um Mitteilung Ihrer vo…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aroma Falafel, Frankfurt am Main [#229671]
Datum
16. Mai 2022 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit unten stehender Email vom 10.09.2021 baten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift, da Ihr Antrag vom 25.09.2021 sonst nicht weiter bearbeitet werden kann. Bisher blieb eine Rückmeldung Ihrerseits aus. Daher bitte ich Sie hiermit erneut um die Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift bis zum 30.05.2022. Sollten Sie sich bis zur genannten Frist nicht gemeldet haben, werten wir dies als Antragrücknahme und stellen das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Adressabfragen sind leider nicht erlaubt. Bitte ziehen Sie dazu folgende Rechtspre…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aroma Falafel, Frankfurt am Main [#229671]
Datum
4. Juni 2022 13:03
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Adressabfragen sind leider nicht erlaubt. Bitte ziehen Sie dazu folgende Rechtsprechung zurate: https://fragdenstaat.de/blog/2022/02/01/sieg-vor-dem-vg-augsburg-behorden-durfen-bei-vig-anfragen-nicht-auf-privatanschrift-bestehen/ Mit freundlichen Grüßen OS Anfragenr: 229671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229671/

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> uns geht es nicht um Ihre Privatanschrift, Sie haben keinerlei Postansch…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aroma Falafel, Frankfurt am Main [#229671]
Datum
7. Juni 2022 06:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> uns geht es nicht um Ihre Privatanschrift, Sie haben keinerlei Postanschrift hinterlegt, so dass wir keinen Grundbescheid zustellen könnten. In dem Urteil das Sie verlinkt haben geht es lediglich darum das eine Anfrage an eine Arbeitsadresse geschickt werden sollte. So heißt es im § 4 Abs. 1 im VIG „Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten.“ Da wir nach zweimaliger Fristsetzung keine Anschrift erhalten haben, gilt Ihr Antrag bereits als zurückgenommen und wird nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen