Kontrollbericht zu Artemis Grill

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Artemis Grill
Ahornstraße 166, Gelsenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Andrea Hegemann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Andrea Hegemann
Betreff
Kontrollbericht zu Artemis Grill [#36817]
Datum
14. Januar 2019 16:05
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Artemis Grill Ahornstraße 166, Gelsenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrea Hegemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andrea Hegemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Hegemann
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem VIG Sehr geehrte Frau Hegemann , Ihre Anfrage vom (Datum) ist bei mir eingegangen. Ich weise Si…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Auskunft nach dem VIG
Datum
28. Januar 2019 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.png
12,0 KB


Sehr geehrte Frau Hegemann , Ihre Anfrage vom (Datum) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem VIG, Ergänzung Sehr geehrte Frau Hegemann , Ihre Anfrage vom (15.01.2019) ist bei mir eingegang…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Auskunft nach dem VIG, Ergänzung
Datum
28. Januar 2019 13:02
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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12,0 KB


Sehr geehrte Frau Hegemann , Ihre Anfrage vom (15.01.2019) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Artemis Grill / Ihr Zeichen 36817 / Bescheid nicht zustellba…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Artemis Grill / Ihr Zeichen 36817 / Bescheid nicht zustellbar
Datum
25. März 2019 13:51
Status
image001.png
12,0 KB


Sehr geehrte Frau Hegemann, am 14.01.2019 stellten Sie einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Der entsprechende Bescheid konnte nicht zugestellt werden. Sie gaben im Antrag folgende Adresse an: Kurt-Schumacher-Straße 35, 45881 Gelsenkirchen. Damit ich Ihrem Auskunftsbegehren entsprechen kann, benötige ich Ihre vollständige aktuelle Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Artemis Grill / Ihr Zeichen 36817 / Keine Rückantwort bzgl. …
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Artemis Grill / Ihr Zeichen 36817 / Keine Rückantwort bzgl. postalischer Adresse
Datum
29. März 2019 08:23
Status
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23,6 KB


Sehr geehrte Frau Hegemann, am 14.01.2019 stellten Sie einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Der entsprechende Bescheid konnte nicht zugestellt werden. Daraufhin kontaktierten wir Sie am 25.03.2019 per E-Mail mit der Bitte, uns Ihre korrekte postalische Anschrift mitzuteilen, um Ihrem Auskunftsbegehren zu entsprechen. Da dies bis heute nicht geschehen ist, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen