Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von
Asado Steakhaus
Scharnweberstr. 67
13405 Berlin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin [#32710]
Datum
8. August 2018 10:02
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von Asado Steakhaus Scharnweberstr. 67 13405 Berlin
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin“ vo…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin [#32710]
Datum
17. September 2018 13:28
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin“ vom 08.08.2018 (#32710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung Ihres Antrags ergab, dass Ihnen die gewünschte Auskunft nicht nach dem Ve…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin [#32710]
Datum
27. September 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung Ihres Antrags ergab, dass Ihnen die gewünschte Auskunft nicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erteilt werden kann. Stattdessen greift jedoch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Für die Auskunft wird eine Gebühr von 5,00 € fällig. Um Ihnen die Auskunft erteilen zu können, benötigen wir eine zustellfähige Adresse. Bitte teilen Sie uns diese schriftlich mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Aus diesseitiger Sicht handelt es sich um einen be…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin [#32710]
Datum
2. Oktober 2018 16:47
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Aus diesseitiger Sicht handelt es sich um einen bereits hinreichend bestimmten Antrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 VIG. Gleichwohl möchte ich vorsorglich meinen Antrag dahingehend präzisieren, dass ich um die Herausgabe des letzten, aktuellen amtlichen Berichts der Lebensmittelkontrolle bei Asado Steakhaus bitte (§ 2 Abs. 1 VIG). Der Anspruch aus § 2 Abs. 1 VIG ist auch nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt (vgl. nur BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 – 20 BV 15.2208 – Juris Rn. 37 ff. mwN), denn dies würde dem Sinn und Zweck des VIG, Einzelpersonen möglichst umfassende Informationen über Lebensmittel zu verschaffen und sie damit zu Sachwaltern des Allgemeininteresses zu machen, gerade zuwiderlaufen. Damit bliebe der Prozess der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung solcher Erzeugnisse ausgeklammert (vgl. die urspr. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/1408 S. 1, 7; BT-Drs. 16/5404 S. 1, 7). Ein derart enges Normverständnis widerspräche auch dem unionsrechtlichen Kontext des Verbraucherinformationsrechts. Nach dem vierten Erwägungsgrund der EG-KontrollVO (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz v. 29.4.2004 – Abl. L 191, S. 1) geht das Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, „dass Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen“. Das VIG soll die Verbraucher in die Lage versetzen, als Sachwalter des Allgemeininteresses die Einhaltung dieser Anforderungen umfassend zu kontrollieren. Darauf berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag noch einmal hinsichtlich des Anwendungsbereiches von VIG und I…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: RE: Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin [#32710]
Datum
18. Oktober 2018 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag noch einmal hinsichtlich des Anwendungsbereiches von VIG und IFG überprüft. Wir halten Ihre Rechtsansicht jedenfalls für vertretbar, so dass es untunlich ist, hierüber zu streiten. Da das VIG für die begehrte Auskunft im Ergebnis keine Gebühr vorsieht, wird eine solche nicht erhoben. Ich möchte Sie aber nochmals auffordern, uns eine zustellfähige Adresse mitzuteilen. Das Land Berlin verfügt technisch nicht über die Möglichkeit Emails zu verschlüsseln und damit sicher zu versenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen, die durch Erlass der DSGVO verschärft sind, dürfen wir somit keine Daten Dritter per Email versenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie den Kontrollbericht an meine untenstehende Adresse. Antrag…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: RE: Kontrollbericht zu Asado Steakhaus, Berlin [#32710]
Datum
22. Oktober 2018 14:33
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie den Kontrollbericht an meine untenstehende Adresse. Antragsteller/in Antragsteller/in c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstr. 109, 10179 Berlin Anfragenr: 32710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Oktober 2018 14:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Ihre VIG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde bewilligt. Die gewünschten Informationen wurden heu…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
Ihre VIG-Anfrage
Datum
30. Oktober 2018 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde bewilligt. Die gewünschten Informationen wurden heute auf den Postweg gebracht und werden in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen. Ich bitte Sie, die Verzögerung zu entschuldigen! Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Antwort auf Anfrage Hygienekontrolle Asado Steakhouse
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Anfrage Hygienekontrolle Asado Steakhouse
Datum
30. Oktober 2018
Status

Dokumente