2019-10-17BesuchsberichtVIG_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Asia House, Rudersberg“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Landratsamt Rems -Murr -Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Besuchsbericht Standort █████████ █████ Backnanger Str. 13 D -73635 Rudersberg Besuch am 17.10.2019 von 13:15 Uhr bis 13:48 Uhr Durchgeführt von Begleitpersonal Sei- ten des Betriebes Ergebnisse des Betriebsbesuches: Nr. Verstoß/Behebung 1 Verstoß: Küche: In der Küche waren folgende Bereiche verunreinigt: 1. Erneut die Fensterrahmen und -scheiben (mit schmierigen, fettigen Ablagerungen), 2. erneut die mit Alufolie abgedeckten Fensterbänke (mit Schmutzansammlungen), 3. erneut die Silikonabdichtungen, insbesondere im Bereich des Spülbeckens und des Kühlschrankes (mit braunen Ablagerungen), 4. erneut der Heizkörper unter dem Fenster (braune Ablagerungen), 5. erneut mehrere Regalböden, z.B. links neben dem Herd (mit durchgeweichten Karto- nagen und verkrusteten, schmierigen Ablagerungen), 6. erneut die Mehrfachsteckdose und die Elektroleitung hinter der Arbeitsfläche mittig des Raumes (braune, fettige Beläge), 7. erneut eine Vielzahl von leeren Dosen, die als Erhöhung der einzelnen Edelstahl- schüsseln für diverse Zutaten dienten (braune, fettige Beläge), 8. die äußeren Seitenwände der Küchenschränke (stark fettige und verkrustete Ablage- rungen), 9. der Fußboden unter dem Herd (dicke Ansammlungen von Lebensmittelresten, leere Eierhorten), 10. die Gummimatte auf dem Regal, unter den Kunststoffschüsseln, (mit bräunlichen Verunreinigungen), 11. der Deckenbereich oberhalb des Lüfters (gelbliche, fettige Beläge), 12. die Abfa llbehälter (verkrusteten Schmutzansammlungen). Behebung: zu 1. -12.: Die genannten Bereiche sind gründlich zu reinigen und künftig sauber zu hal- ten. Die Alufolie ist von der Fensterbank zu entfernen. Frist: sofort Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 2 Verstoß: Küche: 1. Es wurden erneut selbst eingefrorene Lebensmittel (wie z.B. Mangorollen) ohne An- gabe des Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsf ä- higkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen war. 2. In den Wänden der begangenen Betriebsräume waren erneut nicht mehr benötigte, unverschlossene Dübellöcher vorhanden. Die Wandbereiche sind aufgrund ihrer Be- schaffenheit nicht mehr leicht zu reinigen. Seite 1 von 3
3. Der weiße Regalboden über der Spüle war an den Ecken und Kanten aufgequollen. Das darunterliegende Material war bereits sichtbar. Behebung: zu 1.: Auf den Packungen der eingefrorenen Lebensmittel ist zumindest das Einfrierda- tum bzw. das Lieferdatum anzubringen. Frist: sofort Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002 zu 2.: Die Dübellöcher sind fachgerecht, aber vor allem glatt zu verschließen. Frist: 28.11.19 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 852/2004 zu 3. Der Regalboden ist entweder glatt und leicht reinigbar zu gestalten oder zu erneu- ern. Frist: 28.11.19 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1 Buchst. f VO (EG) Nr. 852/2004 3 Verstoß: Lagerraum im ehem. Schlachthaus: 1. Neben dem Tischdosenöffner stand ein Schraubglas, gefüllt mit Zigarettenkippen. 2. Auf dem Tisch wurde ein Schneidebrett und Messer aufbewahrt und auf dem Fußbo- den standen drei volle Gitterkörbe mit geschnittener roter Paprika. Auf Nachfrage teilte der Betreiber mit, dass für die Vorbereitungsarbeiten in der Küche zu wenig Platz sei. Aus diesem Grund wird der Lagerraum dafür genutzt. Die Räumlichkeiten sind aufgrund der verunreinigten Umgebung und dem fehlenden Handwaschbecken nicht für die Zube- reitung von Lebensmitteln geeignet. Behebung: zu 1. Es ist untersagt, in dem Lebensmittellager zu rauchen. Frist: sofort §3 LMHV Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchst. c VO (EG) Nr. 852/2004 zu 2. Entweder ist der Raum so zu gestalten, dass eine gute Hygienepraxis der gewähr- leistet werden kann oder die Lebensmittel sind in der Küche zuzubereiten. Frist: sofort Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchst. c VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Angewandte Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) 178/2002, Verordnung (EG) 852/2004, Verordnung (EG) 853/2004, Lebensmittel- und Futtermit- telgesetzbuch (LFGB), Rechtsverordnungen Seite 2 von 3
Rücksendung zum Besuchsbericht vom 17.10.2019 Absender: üüüüüüüüü Backnanger Str. 13 D -73635 Rudersberg Landratsamt Rems-Murr- Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Frau Lßhrlein Erbstetter Straße 58 71522 Backnang Ich erkläre mich bereit, die im Besuchsbericht vom17.10.2019 genannten Mängel- punkte innerhalb der gesetzten Fristen zu beseitigen. Ich erkläre mich nicht bereit, die im Besuchsbericht vom 17.10.2019 genannten Mängelpunkte innerhalb der gesetzten Fristen zu beseitigen. Begründung: Ich bitte für die Beseitigung der Mängel Nr.: __________ um Fristverlängerung bis zum __________ Die Mängel Nr.: __________ sin d bereits beseitigt. Mit freundlichen Grüßen Datum, Name, Unterschrift, Betriebsstempel Seite 3 von 3