Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Stühlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Imbiss
Lindenweg 7
79780 Stühlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2019
  • Frist
    6. März 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Stühlingen [#172998]
Datum
31. Dezember 2019 15:49
An
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Imbiss Lindenweg 7 79780 Stühlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172998 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucerinformationsgesetz (59) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage v…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucerinformationsgesetz (59)
Datum
8. Januar 2020 11:19
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.12.2019. Sie erhalten in den nächsten Tagen auf dem Postweg Nachricht von uns. Freundliche Grüße
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 31.12.2019 Asia Imbiss, Lindenweg 7, 79780 Stühlingen Sehr g…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 31.12.2019 Asia Imbiss, Lindenweg 7, 79780 Stühlingen
Datum
9. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
179,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 31.12.2019 haben wir am 08.01.2010 per E-Mail bestätigt. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Durch die zwingend erforderliche Anhörung des Betreibers gem. § 28 Verfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG) als am Verfahren Beteiligter wird das Verwaltungsverfahren eröffnet. Der Betreiber erhält dadurch ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht gem. § 29 LVwVfG, welches auch Ihre personenbezogenen Daten als Antragsteller umfasst. Eine bei der jetzigen Anhörung zunächst ausbleibende Nachfrage des betroffenen Unternehmers bzw. Betriebs nach Ihren personenbezogenen Daten schützt Sie somit nicht vor späteren Anfragen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) Mitteilung über die schriftliche Anhörung…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) Mitteilung über die schriftliche Anhörung nach § 5 Abs. 1 und 2 VIG i. V. mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
Datum
9. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
87,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir dem von Ihnen angefragten Betrieb "Asia Imbiss" in 79780 Stühlingen gemäß § 5 Abs. 2 VIG Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Aufgrund dieser Verfahrensbeteiligung verlängert sich die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelüberwachung Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
869,6 KB

Dokumente