Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Südharz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Imbiss
Hallesche Straße 231
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Südharz [#48667]
Datum
23. Januar 2019 14:48
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Imbiss Hallesche Straße 231 06536 Südharz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Asia Imbiss, Südharz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist ei…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Asia Imbiss, Südharz
Datum
28. Januar 2019 09:59
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir die Freigabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift. Es besteht nach § 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein gesetzlicher Anspruch des Drittbetroffenen gegenüber meiner Behörde die Daten des Antragstellers zu erfahren. Die Antragsteller können zwar unter Umständen nach Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Ein möglicher Widerspruch kann sich jedoch gar nicht gegen eine Datenverarbeitung richten, die durch Rechtsvorschrift geboten ist und daher schon nach Artikel 6 Absatz 1 c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig ist. Auf den Widerspruch kommt es insofern nicht an, denn gerade gegen eine von Rechts wegen verpflichtend vorgeschriebene Datenverarbeitung besteht schon kein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO. Die Norm eröffnet nur das Widerspruchsrecht gegen die Fälle der Verarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f, nicht jedoch Buchstabe c. Bestätigt wird dies gleichzeitig durch die Regelung in Art. 23 Abs. 1 i DSGVO. Dieser sieht eine Beschränkung verschiedener Rechte aus der DSGVO - darunter das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO - durch Rechtsvorschrift in den Fällen vor, in denen dadurch Rechte und Freiheiten anderer Personen geschützt werden. In diesem Sinne stellt § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG eine Rechtsvorschrift dar, die dem Betroffenen ein Auskunftsrecht gewährt, um „Waffengleichheit“ herzustellen und Rechtsmissbrauch zu verhindern. Dieses Recht kann nicht nur ausschließlich durch die Speicherung der Daten geschützt, sondern nur durch die Speicherung erst gewährleistet werden. Es geht deshalb bei der Speicherung der Daten des Antragstellers vor. Bis zu Ihrer erneuten Antragstellung ruht das Verfahren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Asia Imbiss, Südharz [#48667] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Asia Imbiss, Südharz [#48667]
Datum
30. Januar 2019 19:02
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Asia Imbiss, Südharz Sehr geehrtAntragsteller/in im Zuge de…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Asia Imbiss, Südharz
Datum
6. März 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in im Zuge der Bearbeitung Ihrer Anfrage hat die betroffene Einrichtung entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG um den Namen und die Anschrift des Antragstellers nachgefragt. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, werden wir dem Drittbetroffenen Ihre Daten übermitteln und Ihnen die gewünschten, uns zur Verfügung stehenden Unterlagen, postalisch zusenden. Ich bitte diesbezüglich um eine finale Äußerung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Asia Imbiss, Südharz [#48667] Sehr geehrte Damen und Her…
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Asia Imbiss, Südharz [#48667]
Datum
6. März 2019 13:10
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>