Kontrollbericht zu Asia Nudeln, Witten

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Nudeln
Johannisstraße 4a
58452 Witten

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christopher Galonska
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ennepe-Ruhr-Kreis - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Christopher Galonska
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Nudeln, Witten [#138456]
Datum
8. Mai 2019 11:55
An
Ennepe-Ruhr-Kreis - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Nudeln Johannisstraße 4a 58452 Witten 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christopher Galonska <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christopher Galonska

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Ennepe-Ruhr-Kreis - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem VIG Sehr geehrter „Antragsteller“, ihr Antrag vom 08.05.2019ist hier eingegangen und wir…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Asia Nudeln, Witten [#138456]
Datum
23. Mai 2019 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem VIG Sehr geehrter „Antragsteller“, ihr Antrag vom 08.05.2019ist hier eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Die Frist, Ihren Antrag zu bescheiden, verlängert sich somit auf zwei Monate.Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Ich gehe davon aus, dass die Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Aus diesem Grund bitte ich Sie, mir Ihre vollständige Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen