Kontrollbericht zu Asia Palast Bischberg, Bischberg

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Palast Bischberg
Teigäcker 2
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    24. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Rolf Schalmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Bamberg Details
Von
Rolf Schalmann
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Palast Bischberg, Bischberg [#164774]
Datum
24. August 2019 10:21
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Palast Bischberg Teigäcker 2 96120 Bischberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Schalmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rolf Schalmann << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bamberg
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 25.08.2019 Sehr geehrter Herr Schalmann, Ihre E-Mail…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 25.08.2019
Datum
26. August 2019 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schalmann, Ihre E-Mail vom 25. August 2019 ist beim Landratsamt Bamberg eingegangen. Damit Ihr Antrag entsprechend den Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen die vollständige Wohnanschrift, inklusive Postleitzahl und Ort. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Als Frist haben wir uns den 30. August 2019 vorgemerkt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schalmann
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 25.08.2019 [#164774] Sehr geehrte<< Anrede …
An Landratsamt Bamberg Details
Von
Rolf Schalmann
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 25.08.2019 [#164774]
Datum
26. August 2019 15:40
An
Landratsamt Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Meine aktuelle Adresse lautet Rolf Schallmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> ... Mit freundlichen Grüßen Rolf Schalmann Anfragenr: 164774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rolf Schalmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bamberg
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG Sehr geehrter Herr Schalmann, da der Lebensmittelunternehmer über Ihren VIG-Ant…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG
Datum
28. August 2019 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schalmann, da der Lebensmittelunternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Entscheidungsfrist zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen