Kontrollbericht zu Asia Wok, Schrobenhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Wok
Wittelsbacherplatz 2
86529 Schrobenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Wok, Schrobenhausen [#152054]
Datum
22. Juni 2019 11:52
An
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Wok Wittelsbacherplatz 2 86529 Schrobenhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Mitteilung über Erhalt Ihres Antrages Sehr gee…
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Mitteilung über Erhalt Ihres Antrages
Datum
25. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 22.06.2019 zu dem Betrieb „Asia Wok“ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass sich aufgrund einer eventuell notwendigen Beteiligung des Lebensmittelunternehmers die Entscheidungsfrist über Ihre Anträge auf zwei Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 VIG). Sie werden in diesem Fall gesondert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Sehr geehrteAntragstel…
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Datum
8. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlässt folgenden Bescheid: I. 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: a. Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. b. Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. 3. Die Information wird innerhalb von 10 Tagen in Schriftform übermittelt, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagungerfolgt ist. 4. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 5. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei, Hinweise: Falls im Rahmen der Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, werden die personenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmer/innen direkt betreffen, geschwärzt (Kontrollpersonal, Betriebspersonal etc.). Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbereich des VIG unterliegen, ebenfalls geschwärzt. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. [Rechtliche Auseinandersetzung und Rechtsbehelsfbelehrung] Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 27.08.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfrage…
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia Wok, Schrobenhausen [#152054]
Datum
29. August 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 27.08.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen