Kontrollbericht zu Asian-Wok, Würzburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asian-Wok
Klosterstraße 4
97084 Würzburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asian-Wok, Würzburg [#45404]
Datum
17. Januar 2019 21:36
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asian-Wok Klosterstraße 4 97084 Würzburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg Sehr geehrt…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg
Datum
30. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter [XXX], wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da die Behörde gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmens Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen hat, besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Wir fordern Sie deshalb auf, den in Ihrem Antrag erklärten Widerspruch bis spätestens 11.02.2019 zurückzunehmen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG voraussichtlich zwei Monate (bei Drittbeteiligung). Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg Sehr ge…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg
Datum
1. Februar 2019
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
Sehr geehrte [XXX], vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sofern der angefragte Betrieb eine Nachfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG stellt, stimme ich der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift zu. Meinen Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO nehme ich in diesem Falle zurück. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg Sehr geehrt…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg
Datum
12. März 2019
Status
Warte auf Antwort
225,3 KB
Sehr geehrter [XXX], aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen (Stand: 11.03.2019: 104 Anfragen), die über das Online-Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, werden wir Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Einganges schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg Sehr ge…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg
Datum
16. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). In vergleichbaren Fällen haben die Bayerischen Verwaltungsgerichte u.a. in Würzburg und Augsburg im Rahmen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse des Dritten höher als das Informationsinteresse des Antragsstellers zu bewerten ist. Wir bitten daher um Rückmeldung bis spätestens 04.11.2019, ob Sie aufgrund der aktuellen Rechtslage Ihr Auskunftsersuchen weiterhin aufrecht erhalten möchten. Sollten wir innerhalb der Frist keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Weiterverfolgung Ihren Antrages haben. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg [#4…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Asian-Wok, Klosterstr. 4, 97084 Würzburg [#45404]
Datum
23. Oktober 2019 19:51
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Schreibens vom 16.10.2019 (Ihr Zeichen: FB VVL 514/100-151/19) teile ich Ihnen mit, dass ich den Antrag weiterverfolgen möchte. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/45404 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>